Sylt und seine Illegalen – Keine Lösung in Sicht
Es klingt nach Verbrecherkartell, Schmuggel und verstecktem Diebesgut: ILLEGAL!
Eine Schlagzeile, die so sensationell wie wirkungsvoll für die Wahrnehmung Sylts in Deutschland ist. Dabei geht es „nur“ um Ferienwohnungen und deren Vermietung an unsere Gäste.
7.500 Ferienwohnungen gibt es auf der Insel. Hinzu kommen rund 11.000 Wohnungen, die für den Dauerwohnraum freigegeben sind. Das Problem und die Zusammenhänge sind allen bekannt. Auch, dass die Kontrollorgane in Husum auf Angriffskurs sind, um diese nicht genehmigten Wohnungen aufzudecken.
Das Ergebnis dieser Kontrollen und Verbote, wenn strikt nach Vorschrift gehandelt würde? Die Zahlen bewegen sich immer mehr in Richtung einer Vollkatastrophe. Laut Berichten der SHZ sollen in Kampen 85 % der Vermieter illegal vermieten. In Wenningstedt ist es dieselbe Zahl, und in Morsum sollen sogar 100 % aller Ferienwohnungen eigentlich nicht für Touristen genutzt werden dürfen. Im Kopf formt sich ein Gesamtbild. Schaut man nach Rantum oder Hörnum, dann gibt es auch dort Diskrepanzen zwischen den Angaben der Einwohner- und Gästezahlen. Wenn man die Zahlen mittelt, könnten von den 7.500 Ferienwohnungen der Insel nur noch rund 1.000 Wohnungen eine Genehmigung haben.

6.500 Wohnungen wären demnach illegal. ILLEGAL! Ein weiteres Bild formt sich: SEK-Kolonnen rücken in den frühen Morgenstunden aus, brechen Türen mit Gewalt auf und treiben verwirrte Gäste auf die Parkplätze vor ihrer illegalen Ferienwohnung.
Der Hintergrund der vermehrten Kontrollen erscheint auf den ersten Blick schlüssig: Wir brauchen mehr Wohnungen, um die Myriaden von Dienstleistern unterzubringen. Vordergründig reden wir von Sylter Familien. Doch im Endeffekt geht es darum, möglichst viele Personalwohnungen zu schaffen. Denn die Personalnot auf Sylt definiert sich zum Großteil über die fehlenden Wohnungen. Wer möchte schon auf der Insel arbeiten, wenn er ohnehin in Klanxbüll oder Süderlügum wohnen muss? Es scheint folgerichtig zu sein, Ferienwohnungen zu streichen – kurzfristig gedacht.
Klar, die Wohnungen und Häuser sind für Investoren nicht mehr haltbar. Was sollen sie damit, wenn sie nicht vermietbar sind?
Was passiert dann?
Sie werden verkauft. Diejenigen, die versuchen, die Wohnung nun als Dauerwohnraum zu vermieten, tun dies mit bewundernswerter Hartnäckigkeit in Bezug auf die Preisgestaltung: Da werden 100 Quadratmeter schon einmal für 3.500 Euro angeboten oder kleine Zimmer mit 20 m² für 1.000 Euro – immerhin warm. Einige schaffen es tatsächlich; die Not der Wohnungssuchenden macht es möglich.
Also bleibt nur der Verkauf. Investoren haben kein Interesse an Wohnungen ohne Vermietoption. Die zukünftigen Zweitwohnungsbesitzer freut das. Denn so teuer die Wohnungen vermietet werden sollen, so günstig erscheinen sie im Verkauf. Die Preise fallen. Für Insulaner spielt das jedoch keine Rolle – denn finanzierbar bleiben diese Wohnungen kaum. 3.000 bis 4.000 Euro pro Quadratmeter wären für Normalverdiener machbar, doch die Preise auf Sylt liegen selbst bei einem Rückgang immer noch bei mindestens 8.000 Euro pro Quadratmeter.
Folglich steigt die Zahl der Zweitwohnungen weiter an, während der Dauerwohnraum zwar formal wächst – aber ohne Leben auf die Insel zu bringen. Denn Zweitwohnungsbesitzer kommen vielleicht zwei bis drei Wochen im Jahr nach Sylt; den Rest der Zeit stehen ihre Immobilien leer. Ein Desaster für Handel und Tourismus.
Ein Beispiel: Der B-Plan 28
Ein Blick auf den B-Plan 28 im Norden Westerlands zeigt das Ausmaß des Problems deutlich – wie es auch der Sylter Spiegel berichtete: Früher war dies eine lebendige Siedlung mit Kindern, die nach Schulschluss zum Essen nach Hause strömten. Heute sieht man hier mittags nur noch Fahrzeuge von Hausmeistern oder Gartenservices.
Der Plan umfasst 58 Grundstücke – davon soll etwa die Hälfte als Erstwohnsitze genutzt werden. Doch ein genauer Blick zeigt ein anderes Bild: Zwei Drittel dieser Wohnungen sind sogenannte „Kennzeichenwohnsitze“. Dort wohnt niemand dauerhaft; stattdessen wird versucht, durch Scheinanmeldungen die Zweitwohnungssteuer zu umgehen. Und Ferienwohnungen gibt es dort ebenfalls reichlich: Von den 42 Ferienwohnungen sind laut Berichten ganze 88 % nicht genehmigt.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus einer ganz normalen Wohnsiedlung auf Sylt. Skaliert man dies hoch, kommt man den Realitäten auf der Insel sehr nahe: Untersagt man Zweitwohnungen, werden aus diesen kurzerhand Erstwohnsitze – was wiederum illegal ist, da hier Steuern hinterzogen werden.
Mag die Zweitwohnungssteuer im Vergleich zur Gewerbesteuer gering erscheinen, so bleibt sie dennoch eine wichtige Einnahmequelle für die Insel.
Fazit
Was auch immer entschieden wird – eine Lösung scheint vorerst nicht in Sicht zu sein. Stattdessen droht weiterer Leerstand und eine Zunahme von Zweitwohnungen ohne Nutzen für Sylter Familien oder den Tourismus. Denn an Sylter werden diese leeren Gebäude aus finanziellen Gründen ohnehin nicht vermietet.
Änderungen und Fehlerkorrekturen:
- Rechtschreibfehler korrigiert: z.B., „Kontrollorgange“ → „Kontrollorgane“, „gemittelt“ → „mittelt“.
- Kommasetzung überarbeitet: insbesondere bei Nebensätzen.
- Stilistische Anpassungen: z.B., „auf Attacke gebürstet“ → „auf Angriffskurs“, um den Ton etwas neutraler zu gestalten.
- Einheitlichkeit bei Zahlen: Prozentangaben wie „85%“ wurden in „85 %“ geändert (korrekte Schreibweise im Deutschen).
- Absätze strukturiert: Der Text wurde übersichtlicher gegliedert (z.B., Trennung von Sachverhalten und Beispielen).
Antwort von Perplexity: pplx.ai/share
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