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Inselweites Abbrennverbot auf Sylt

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INSEL SYLT.

Feuerwerkskörper soweit das Auge reicht. In ihren Werbeprospekten locken Einzelhändler aktuell deutschlandweit mit verschiedenster Pyrotechnik. Auf Sylt werden Raketen, Böller und Co. allerdings nicht in den Supermarktregalen zu finden sein. Grund ist das inselweite Abbrennverbot. Wegen der Brandgefahr der vielen reetgedeckten Häuser ist Feuerwerk bereits seit 1980 inselweit verboten. Aufgrund des beständig vorhandenen Windes gilt das Feuerwerksverbot auch außerhalb der Ortschaften und in den Strandbereichen. Die Gemeinde Sylt weist darauf hin, dass dieses Verbot auch in der Silvesternacht nicht aufgehoben ist. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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