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Ärger um „raumordnerischen Vertrag“

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INSEL SYLT. 

Nachdem die Gemeinde Sylt den gesamtinsularen sogenannten „raumordnerischen Vertrag“ abgelehnt hatte, haben die Sylter Amtsbürgermeister und das Land Schleswig-Holstein einen „raumordnerischen Vertrag“ geschlossen, der die Gemeinde Sylt außen vor lässt. Gegen diesen Vertrag hat die Gemeinde Sylt nun vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht geklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt. 

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