Punks beenden die Sommerfrische auf Sylt – Wir freuen uns
Punks beenden die Sommerfrische auf Sylt – Wir freuen uns
Dieser Beitrag ist ein Kommentar zum beendeten Protestcamp der Aktion Sylt – Er beinhaltet humoristische Anspielungen auf das Benehmen der Aktivisten auf der Insel.
Ein letztes Bier noch, dann ist es vorbei. Das war es nun mit der Sommerparty auf Sylt. Die Partyjünger müssen am Sonntag ihren Campingplatz im Tinnumer Industriegebiet räumen und werden dann am Sonntag die Insel verlassen. Bereits gestern Abend zogen einige mit Einkaufswagen, reichlich Bier und wehenden Fahnen zum Bahnhof.
Nachdem sie sich bereits vor ein paar Wochen blamierten, als sie in der Gemeindevertretung nach einer Finanzierung für Müll und Toiletten fragten, toppten sie dies mit einem neuen Antrag:
Jetzt, wo die Installation auf dem Park vor dem Rathaus in Westerland demontiert sei, könne man doch einfach die letzten zwei Tage (Samstag und Sonntag) im Park zelten.
Als Belohnung? Es scheint wie Hohn – doch tatsächlich stellten die Partygäste diese Anfrage. Der Kreis Nordfriesland verweigerte jedoch das Campen in der Innenstadt. Das hätte mit Versammlungsfreiheit nicht mehr viel zu tun, so der Kreis.
Schließlich hätten die begeisterten Biertrinker bereits ein kostenfreies Camp gestellt bekommen. Dieses endet dann am Sonntag. Wir sind gespannt auf die Hinterlassenschaften der Partygäste.
Am Samstag und am Sonntag darf vor dem Rathaus noch in einer großen Gruppe gefeiert werden. Dann ist es auch gut und wir können uns auf der Insel wieder dem Tagesgeschäft widmen. Die Kosten für Absperrungen, Sicherheitsdienst, Müll- und Graffitientfernung sowie die Polizeieinsätze zahlt dann die Allgemeinheit.

Erbost zeigten sich die Partyveranstalter, denn “man hätte doch auf dem Platz campen können”. Die Argumentation von Kreis und Stadt wäre eine Frechheit.
Wir können von Glück sagen, dass richtig entschieden wurde. Nicht auszudenken, wenn die Partygäste sich an frei liegenden Elektroleitungen oder in der Erde verbauten Halterungen der entfernten Kunstwerke verletzt hätten. Da wäre dann wohl geklagt worden. Denn mit dem Grundgesetz, da kennt man sich aus.
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