Allgemein
Bäderregelung 2017/2018
Sylt
Mit dem Ende der Sommerzeit und Hauptsaison gelten für die Insel Sylt geänderte Öffnungsmöglichkeiten. Ab sofort bis zum 16. Dezember bleiben an allen Sonn- und Feiertagen die Geschäfte laut Bäderverordnung geschlossen. Jedoch dürfen Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren bestehen, an Sonn- und Feiertagen für fünf Stunden geöffnet sein. Ab 17. Dezember bis 08. Januar 2018 tritt erneut die Ausnahmeregelung für touristisch geprägte Orte Schleswig-Holsteins in Kraft. Die Geschäfte öffnen an den Sonntagen ihre Türen. Zudem gelten für die Feiertage folgende Öffnungszeiten auf der Insel Sylt – Heiligabend fällt auf einen Sonntag in diesem Jahr und man kann bis 14 Uhr einkaufen gehen. Die Läden sind am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen, jedoch am 26. Dezember von 11 bis 17 Uhr geöffnet. An Silvester und am Neujahrstag sind Öffnungen von 11 bis 17 Uhr erlaubt. 2013 hatten sich das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein und die Kirchen auf einen Kompromiss bei der Bäderregelung geeinigt. Bis Ende Oktober dürfen die Geschäfte auf Sylt ihre Waren sonntags anbieten. Dann müssen sie, mit Ausnahmen um Weihnachten und Silvester, für viereinhalb Monate sonntags wieder schließen.
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