Anklage nach Schüssen auf Barbershop in Westerland: Verfahren vor der Jugendkammer Flensburg
Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen 15-Jährigen und einen 20-Jährigen erhoben. Tatort war im Juni ein Barbershop in Westerland. Verletzt wurde niemand. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Flensburg/Westerland. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat am 6. Oktober 2026 Anklage zum Landgericht Flensburg – Jugendkammer – erhoben. Angeklagt sind ein 15-Jähriger und ein 20-Jähriger. Ihnen wird versuchter heimtückischer Mord aus Habgier in Mittäterschaft vorgeworfen. Beide Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Das geht aus der Medien-Information der Staatsanwaltschaft vom 27. Oktober 2026 hervor.
Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Behörde davon aus, dass sich die Angeschuldigten gegen eine Belohnung zur Tat bereit erklärt und arbeitsteilig vorgegangen seien. Dem gemeinsamen Tatplan zufolge habe der 20-jährige Angeschuldigte den 15-Jährigen am 3. Juni 2026 gegen 11 Uhr bis zur Eingangstür eines Barbershops in Westerland auf Sylt geführt. Der jüngere Angeschuldigte sei im Laufschritt an der Fensterscheibe vorbeigegangen und habe mit einer halbautomatischen Pistole drei Schüsse durch die Scheibe auf Mitarbeiter und Kunden abgefeuert. Der Mittäter habe die Tat abschirmend begleitet und eine Videoaufnahme gefertigt. Verletzt wurde niemand. Beide flohen unmittelbar danach vom Tatort.
Der 15-jährige Angeschuldigte hat sich laut Staatsanwaltschaft weitgehend geständig eingelassen. Der 20-jährige Angeschuldigte machte keine Angaben zur Tat; die Behörde sieht den Vorwurf anhand der gewonnenen Beweismittel als nachweisbar an. Wegen des jungen Alters der Angeschuldigten und aus ermittlungstaktischen Gründen macht die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben zum Sachverhalt und zu den Hintergründen.
Medienberichte nennen als geplanten Beginn der Hauptverhandlung den 17. November 2026. In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Flensburg vom 27. Oktober 2026 ist kein Verhandlungstermin genannt. Bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Flensburg, Medien-Information vom 27.10.2026 (Oberstaatsanwalt Petersen-Thrö). Terminangabe 17.11.2026 nur nach Medienberichten (u. a. NDR 27.10.2026), nicht in der StA-PM. Abruf 05.11.2026.
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