Sylt. Gegen den Sylter Kommunalpolitiker Lars Schmidt hat die Polizei Sylt Strafanzeige wegen „zum einen das Herbeiführen einer Brandgefahr, zum anderen eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 38, Absatz 1 des Landeswaldgesetzes“, gestellt. Erstaunlich, laut Lars Schmidt war das Feuer ordnungsgemäß angemeldet, davor und danach wurde sichtbar in der Presse (auch von uns) berichtet und weder die Polizei noch das Ordnungsamt waren an der Morsumer Biike zugegen. Warum wird erst einen Monat später ermittelt? Sind das schon erste Vorboten des anstehenden Wahlkampfes? Zukunft Schleswig-Holstein wurde am 18.03.2022 zur Landtagswahl zugelassen.
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