Jugendpflege- und Sportmittel beantragen
Westerland
Die Frist der Zuschussanträge für die Gewährung von Jugendpflege- und Sportmitteln für das Jahr 2017 endet am 31. März 2017. Die Gemeinde Sylt stellt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten jährlich Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendarbeit und zur Förderung des Sports bereit. Beide Zuwendungsarten werden auf Antrag gewährt, unabhängig von Förderungen Dritter. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Anträge sind spätestens bis zum Ende der Frist beim Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt einzureichen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, einen Grundbetrag für die allgemeine Gruppen- oder Vereinsarbeit zu erhalten. Dieser berechnet sich nach der Anzahl der Mitglieder aus der Gemeinde Sylt bis 25 Jahre. Daneben können beispielsweise auch Förderungen für Jugendfahrten, Ferienaktionen, Teilnahme an Sportwettkämpfen oder für besondere Anschaffungen beantragt werden. Antragsvordrucke sowie die Richtlinien sind im Internet erhältlich unter www.gemeinde-sylt.de.
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