Urlaub für Sylter mit Zuschuss vom Kreis: Bis zum 31. Oktober kann beantragt werden
Familien mit wenig Geld können sich ihren Urlaub vom Kreis Nordfriesland bezuschussen lassen, auch Familien von Sylt. Die Förderung existiert seit Jahren. Abgerufen wird sie bemerkenswert selten.
Urlaub machen, wo andere Urlaub machen, hat seinen Reiz. Gelegentlich wollen aber auch Sylter Familien einmal woanders hin, und zwar möglichst nicht nur bis Niebüll. Dabei hilft der Kreis Nordfriesland.
Was gefördert wird
Bezuschusst werden familiengerechte Urlaubsreisen mit einer Dauer von fünf bis 14 Tagen. Der Kreis zahlt bis zu 18 Euro pro Reisetag und Familienmitglied. Für eine vierköpfige Familie und eine Woche Urlaub kommen so bis zu 504 Euro zusammen. Auch Fahrtkosten und eine Reiserücktrittsversicherung können berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind bis 17 Jahre und Hauptwohnsitz im Kreis. Voraussetzung ist zum Beispiel der Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Auch Familien mit geringem Einkommen, die keine dieser Leistungen beziehen, können unter Umständen gefördert werden. Ein Anruf beim Kreis kostet also wenig.
Zwei Familien pro Jahr
Das Programm ist kein Geheimtipp, es verhält sich nur so. Seit dem 1. Juni 2017 können finanziell schwache Familien und Alleinerziehende in Schleswig-Holstein bei den Jugendämtern einen Zuschuss für einen kindgerechten Familienurlaub beantragen. Wie oft das in Nordfriesland passiert, hat die Landesregierung im vergangenen Jahr auf eine Anfrage des SSW-Abgeordneten Christian Dirschauer beantwortet: Im Kreis wurden 2023 und 2024 jeweils zwei Anträge bewilligt. Zum Vergleich: In Lübeck waren es 33 und 28.
Zwei Familien in einem Kreis mit gut 165.000 Einwohnern. Entweder fährt in Nordfriesland niemand gern in den Urlaub, oder die Förderung hat sich noch nicht herumgesprochen. Die Redaktion tippt auf Letzteres.
Die Frist zählt
Der Antrag muss vor Reisebeginn gestellt werden, spätestens bis zum 31. Oktober. Wer schon gebucht hat und schon weg war, geht leer aus. Nach der Landesrichtlinie muss die Reise außerdem noch im selben Jahr bis zum 31. Dezember stattfinden. Für 2026 bleiben also ein paar Herbst- und Wintermonate. Ein Kurzurlaub in den Weihnachtsferien würde passen.
Auskunft gibt Kerstin Kunze beim Kreis Nordfriesland, Telefon 04661 90 31 121. Weitere Informationen stehen auf nordfriesland.de.
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