Gesetzesänderung für Ferienwohnungen
Nordfriesland
Verschiedene Gerichtsurteile haben in den vergangenen Jahren die Nutzung von Ferienwohnungen in Wohngebieten untersagt. Der Gesetzgeber hat nun darauf regiert und gibt den Kommunen fortan die Möglichkeit über Bebauung und Benutzung von Ferienwohnungen in Wohngebieten zu entscheiden. Dies schaffe laut dem Sylter CDU Bundestagsabgeordneten Ingbert Liebing Rechtssicherheit und Klarheit für den auf private Ferienwohnungen angewiesenen Tourismus in Schleswig-Holstein. Die Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung stärkten darüber hinaus die Verantwortung vor Ort sowie die kommunale Selbstverwaltung.
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