Allgemein
Geschäfte dürfen sonntags öffnen
Verkaufsoffene Sonntage. Sylter und Gäste können an den kommenden zwei Wochenenden Faschingskrapfen, Grünkohl und Co. auch am Sonntag besorgen. Die Bäderregelung tritt zu Fasching und zum Biikebrennen in Kraft, sodass Einzelhändler am 11. und 18. Februar ihre Läden von 12 bis 17 Uhr öffnen dürfen. An den nächsten vier Sonntagen danach bleiben die Geschäfte geschlossen. Mit Beginn der Urlaubssaison 2018 am 15. März darf der Einzelhandel auf Sylt dann wieder regelmäßig sonntags öffnen.
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