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Bund verklagt Gemeinde wegen Halle 28

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Tinnum

Der durch einen Bürgerentscheid erzwungene Erhalt der Halle 28 auf dem ehemaligen Marinefliegerhorst könnte deutlich teurer werden als bisher erwartet. Denn dem Landgericht Flensburg liegt eine Klage aus der Bonner Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gegen die Gemeinde Sylt vor. Das berichtet die Sylter Rundschau. Der Bund fordert eine Nachzahlung von knapp 200.000 Euro, weil die Halle 28 weiter genutzt wird. Dies war im Kaufvertrag, der im März 2008 geschlossen wurde, nicht vorgesehen. Sollte das Landgericht Flensburg zugunsten der BImA urteilen, hätte dies erhebliche Zusatzbelastungen für den Haushalt der Gemeinde Sylt zur Folge. In ähnlichen Musterprozessen sind Kläger mit ihren Zahlungsnachforderungen gescheitert.

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