Sylt News
Geflügelpest in Nordfriesland: Ausbrüche auf Sylt und Föhr bestätigt

Kreis weitet Stallpflicht drastisch aus – Auch Hundehalter zur Vorsicht gemahnt
Das dynamische Geflügelpest-Geschehen hat Nordfriesland mit voller Wucht erreicht. Wie das Veterinäramt in Husum am 29. Oktober mitteilte, wurde der Ausbruch der hochansteckenden Seuche in zwei gänsehaltenden Betrieben auf den Inseln Sylt und Föhr amtlich festgestellt.
In beiden Betrieben hatten die Tiere deutliche Krankheitssymptome gezeigt, woraufhin die Halter das Veterinäramt alarmierten. Die eingeleiteten Untersuchungen bestätigten den Verdacht.
In der Folge mussten rund 180 Mastgänse gemäß den gesetzlichen Vorgaben getötet und beseitigt werden. Bereits zuvor waren in den beiden Beständen etwa 160 Tiere verendet.
Strenge Zonen auf den Inseln
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat der Kreis Nordfriesland weitreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Um die beiden Betriebe auf Sylt und Föhr wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone gebildet. Diese Zonen umfassen jeweils die gesamte Insel. Aufgrund der Nähe zu Föhr wurde auch die Nachbarinsel Amrum vollständig in die Überwachungszone einbezogen.
Aufstallungspflicht massiv verschärft
Parallel zu den Ausbrüchen in den Betrieben wird auch eine Zunahme von infizierten Wildvögeln im Kreisgebiet beobachtet. Virologische Untersuchungen haben hier ebenfalls die hochansteckende Variante der Geflügelpest (HPAI) bestätigt.
Um das Übergreifen von Wildvögeln auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, wurde die Aufstallungspflicht drastisch verschärft:
- Küstengebiete & Inseln: In den gesamten Küstengebieten sowie auf allen Inseln und Halligen müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere (dazu zählen Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln etc.) ab sofort aufstallen.
- Übriges Kreisgebiet: Im restlichen Binnenland von Nordfriesland gilt die Aufstallungspflicht nun für alle Betriebe mit mindestens 50 Tieren.
Diese neue Regelung löst die bisherige Verfügung vom 17. Oktober ab, die eine Stallpflicht erst ab einer Bestandsgröße von 500 Tieren vorsah.
Wichtiger Hinweis für Hundehalter
Angesichts der bestätigten Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln besteht auch für Haustiere ein, wenn auch geringes, Risiko. Hundehalter werden dringend um erhöhte Vorsicht gebeten:
- Hunde anleinen: Führen Sie Ihren Hund in Risikogebieten – insbesondere in Küstennähe, an Stränden oder an Binnenseen – unbedingt an der Leine.
- Kontakt strikt vermeiden: Verhindern Sie, dass Ihr Hund tote oder offensichtlich kranke Vögel beschnüffelt, berührt oder ins Maul nimmt. Der Verzehr von infizierten Kadavern gilt als der wahrscheinlichste Ansteckungsweg für Säugetiere.
Appell an alle Geflügelhalter
Alle Geflügelhalter im Kreis sind zur höchsten Wachsamkeit aufgerufen. Sollten Sie in Ihrem Bestand Krankheitssymptome, eine erhöhte Sterblichkeit oder einen rapiden Leistungsabfall (z.B. bei der Legeleistung) feststellen, muss unverzüglich ein Tierarzt kontaktiert werden. Die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen ist zum Schutz aller Betriebe unerlässlich.
Offizielle Informationen und Links:
- Die genauen Allgemeinverfügungen des Kreises: www.nordfriesland.de/bekanntmachungen
- Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts: https://t1p.de/7alxl
- Anordnung zur Biosicherheit (Landwirtschaftsministerium SH): https://t1p.de/rvbm6





















































































































