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Erhöhung Kurabgabe Gemeinde Sylt

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Sylt

Die Gemeinde Sylt hat zum 01. Januar 2017 die Kurabgabe in der Haupt- und Nebensaison für die entsprechenden Ortsteile um 10 Cent angehoben. Die Höhe der Abgabe beträgt gemäß der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für jeden Tag des Aufenthaltes vom 01. Mai bis 31. Oktober 3,30 Euro und vom 01. November bis 30. April 1,65 Euro. In allen fünf Gemeinden der Insel Sylt dient die Kurtaxe zur Finanzierung von Kureinrichtungen, bewachte Badestrände, intakte Strandzugänge, sanitäre Einrichtungen sowie zahlreicher Veranstaltungen. Schwerbehinderte ab 80 Prozent zahlen 20 Prozent der jeweiligen Kurabgabe in allen Gemeinden außer Hörnum, dort gibt eine Ermäßigung von 50%. Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren in Begleitung ihrer Eltern sind von der Kurabgabe befreit. Die Preise für die Hauptsaison betragen in List 2,50 Euro, in Kampen sowie Wenningstedt-Braderup 3,00 Euro und in Hörnum 2,60 Euro. In der Winterzeit erheben List sowie Hörnum 1,00 Euro, Kampen 1,60 Euro und Wenningstedt-Braderup 1,50 Euro für die Kurabgabe. Jede Gästekarte der jeweiligen Gemeinden ist auf der ganzen Insel gültig.

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