Das Land Schleswig-Holstein hat gestern die neue Landesverordnung veröffentlicht, die ab Montag, den 26. Juli 2021 in Kraft tritt.
Demnach entfällt die Testpflicht der Gäste nach 72 Stunden, ebenso wie die Testpflicht bei Besuchen in der Innengastronomie. Weiterhin bestehen bleiben die Testpflichten für Arbeitende mit regelmäßigem Kundenkontakt (alle 72 Stunden) sowie die Vorlage eines Negativergebnisses (max. 48 Stunden alt) bei Anreise der Gäste.
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