Bürgerbegehren zur Rettung Halle 28
Ab heute können alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren der Gemeinde Sylt-Ost mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren zur Rettung der Halle 28 unterstützen. Zu finden sind die Zettel in allen Raffelhüschen Filialen sowie Firmen der Sylter Unternehmer. Die Zahl der Unterschriften ist in der Gemeindeordnung festgelegt. Das heißt, bei einer Gemeinde unter 20.000 Einwohnern, werden 9% aller Wahlberechtigten benötigt, laut Lars Schmidt dem 1. Vorsitzenden der Insel-Liste zukunft.sylt. Die Zahl bemisst sich nach dem Stand der letzten Kommunalwahl von 2013. Dort gab es 12.855 Wähler in der Gemeinde Sylt-Ost. Die entscheidende Anzahl der Unterschriften beim Bürgerbegehren liegt also bei 1157. Die Initiatoren des Bürgerbegehren erhoffen sich aber weitaus mehr Stimmen, um dann den Antrag auf einen Bürgerentscheid zu stellen. Mit der Sammlung der Unterschriften wurde der Anfang zur Erhaltung des Katastrophenschutzes auf Sylt gemacht.
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