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Bäderregelung wieder in Kraft

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INSEL SYLT.

Sonntagsbummel wieder möglich – ab dem 15. März tritt die Bäderregelung für die Saison 2019 in Kraft. Somit darf der Einzelhandel auf Sylt an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 17 Uhr öffnen. Außerhalb dieser Regelung dürfen nur Verkaufsstellen deren Angebot hauptsächlich aus Blumen, Zeitungen oder Backwaren bestehen an Sonn- und Feiertagen für 5 Stunden öffnen. Die Bäderregelung gilt bis zum Saisonende am 31. Oktober.

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