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Steigende Energiekosten: Kreis Nordfriesland unterstützt Bürger

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In der nächsten Woche erhalten sämtliche Haushalte in Nordfriesland Post von der Kreisverwaltung. „Die explodierenden Preise für Gas, Öl und Strom überfordern die finanziellen Möglichkeiten vieler Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir die staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten in einem Faltblatt zusammengefasst“, erläutert Landrat Florian Lorenzen.

Die Postwurfsendung geht auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Senioren und Menschen mit Erwerbsminderung ein. Die Grundsicherung hilft, den Bedarf des täglichen Lebens wie Nahrung, Strom und die Wohnkosten einschließlich Heizung bezahlen zu können. „Durch die enorm gestiegenen Heizkosten haben zurzeit deutlich mehr Menschen als vorher ein Recht auf diese Unterstützung, weil ihr Einkommen jetzt schlichtweg nicht mehr für den Lebensunterhalt ausreicht“, berichtet Christian Grelck, der Leiter des Fachbereiches Arbeit und Soziales der Kreisverwaltung.

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Beim Wohngeld zeigt sich der Bund großzügiger als bisher: Zwar ist die Gesetzesänderung noch nicht endgültig beschlossen, doch die Bundesregierung hat bereits angekündigt, den Kreis derjenigen, die Wohngeld erhalten können, ungefähr zu verdreifachen. Ebenso wie die Grundsicherung und die Übernahme der Stromkosten kann das Wohngeld in den sieben im Kreisgebiet verteilten Sozialzentren beantragt werden.

„Trotzdem wird es eine ganze Menge Haushalte geben, die durchs Raster fallen, weil ihr Einkommen knapp über der Höchstgrenze liegt, ab der man keinen Anspruch auf Zuschüsse mehr hat“, weiß Landrat Florian Lorenzen. In diesen Fällen springt der Kreis Nordfriesland selbst mit eigenen Kreismitteln ein. Das hat der Kreistag am 23. September beschlossen. Im Oktober setzten sich die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und weitere Mitglieder des Hauptausschusses in einem neu gegründeten „Arbeitskreis Hilfsfonds“ zusammen, um Kriterien für die Bewilligung von Anträgen zu formulieren.

Christian Grelck hat die Arbeitsgruppe als Verwaltungsfachmann begleitet. „Unser Hauptausschuss hat auf Vorschlag der Arbeitsgruppe beschlossen, dass der Kreis Nordfriesinnen und Nordfriesen unterstützt, deren monatliches Einkommen den anderthalbfachen Regelsatz der Grundsicherung nicht übersteigt. Die Nettokaltmiete wird hinzugerechnet. Deshalb kann etwa eine vierköpfige Familie selbst dann einen Kreiszuschuss erhalten, wenn ihr rund 3.200 Euro monatlich zur Verfügung stehen“, berichtet der Fachbereichsleiter.

 

Im Rahmen der Grundsicherung werden die Heizkosten zwar ohnehin als gesonderter Posten vom Staat übernommen, die Stromkosten aber nicht. Sie sind, wie beispielsweise die Lebensmittel, aus dem Regelsatz zu bezahlen. Erstmals können Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, nun auch eine Förderung ihrer jetzt höheren Stromkosten erhalten: Wer im Vergleich zu 2021 deutlich mehr bezahlen muss, kann einen entsprechenden Antrag stellen, damit der Hilfsfonds des Kreises die Erhöhung vollständig übernimmt.

Für die vom Bund finanzierte Grundsicherung und für den vom Kreis finanzierten Hilfsfonds gelten unterschiedliche Kriterien. Auf ihrer Internetseite www.nordfriesland.de/rechner wird die Kreisverwaltung deshalb im Laufe dieser Woche zwei Formulare veröffentlichen, in denen Interessierte ihre Finanzdaten eingeben können, um zu prüfen, ob Anträge sich für sie lohnen würden. Gefragt wird dann – anonym und datenschutzkonform – nach dem Haushaltseinkommen, der Nettokaltmiete und dem Unterschied zwischen den monatlichen Heiz- oder Stromkosten im Oktober, November und Dezember 2021 und 2022.

Der Hilfsfonds des Kreises sieht für dieses Jahr eine Million Euro für diese Zuschüsse sowie einen Pufferbetrag von 0,5 Millionen Euro vor. Er enthält zudem 200.000 Euro, die der gemeinnützigen Wohneck gGmbH zur Verfügung gestellt werden. „Wir fördern die Wohneck bereits seit Jahren. Eine ihrer Aufgaben ist es, Wohnungen anzumieten und als Untermieter Menschen aufzunehmen, die, aus welchen Gründen auch immer, keine Chance auf einen eigenen Mietvertrag haben“, erklärt Landrat Florian Lorenzen. So leiste der Kreis einen konkreten Beitrag zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.

Menschen, die aufgrund der explodierenden Energiekosten ihre Miete nicht mehr oder nicht mehr vollständig bezahlen können und konkrete Mietrückstände haben, können sich an Wohneck wenden, um prüfen zu lassen, ob ein Zuschuss für sie infrage kommt. Dies gilt nicht nur für die Mieter der Wohneck selbst, sondern grundsätzlich für alle Mieter mit dauerhaftem Aufenthalt in Nordfriesland, die anderswo durchs Raster zu fallen drohen. Bei der Berechnung der Ansprüche geht Wohneck genauso vor wie der Kreis.

 

Kinder mit Familien, deren Einkommen nur geringfügig über den Einkommensgrenzen für reguläre Sozialleistungen liegen, können in den Monaten November und Dezember auf Antrag für jedes Kind pro Monat 15 Euro erhalten, um damit zum Beispiel weiterhin den Beitrag zum Sportverein zu bezahlen oder das Mittagessen in der Schule. Damit soll vermieden werden, dass bei Kindern aufgrund von gestiegenen Energiekosten gespart wird.

Aufgrund der Energiekrise steigt die Zahl derjenigen, die auf die sechs nordfriesischen Tafeln angewiesen sind, um genügend zu essen zu haben. Die Tafeln haben zurückgemeldet, dass sich die Nutzerzahlen in den letzten Wochen mehr als verdoppelt haben. Die Zahl der gespendeten Lebensmittel reicht nicht mehr aus. Deshalb beschloss der Kreistag, den Tafeln aus seinem Hilfsfonds 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um Lebensmittel hinzuzukaufen.

Auch an die Vereine haben die Kommunalpolitiker gedacht: Wenn sie etwa die Energiekosten für gemietete Sporthallen nicht mehr aufbringen können, können sie den Unterschiedsbetrag zwischen ihren Heizkosten 2021 und 2022 vom Kreis erstattet bekommen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 500 Euro pro Verein.

Insgesamt stellt der Kreistag fünf Millionen Euro für die Bezuschussung der erhöhten Energiepreise zur Verfügung: zwei Millionen im laufenden und drei Millionen im kommenden Jahr. Wie viele Anträge wirklich gestellt werden, hängt von vielen Faktoren ab – zum Beispiel davon, wie hoch die Erhöhungen der verschiedenen Energielieferanten tatsächlich ausfallen werden. „Das ist in vielen Fällen ja noch gar nicht bekannt. Wir gehen jedoch von einer fünfstelligen Anzahl an Anträgen aus“, sagt Verwaltungschef Lorenzen.

Um sie möglichst schnell bearbeiten zu können, stellen alle fünf Fachbereiche der Kreisverwaltung Personal bereit, das sich für die kommenden Monate in dem neuen „Team Entlastungsfonds“ engagieren wird. Die Anträge können online über die Internetseitewww.nordfriesland.de/rechner oder per Post gestellt werden.

 

„Wir bitten sehr darum, alle Anträge nach Möglichkeit online zu stellen, weil wir die Daten dann viel schneller weiterverarbeiten können“, betont Christian Grelck. Wer schriftliche Formulare benötigt, erhält sie in den Sozialzentren sowie im Husumer Kreishaus .

Für Fragen steht die telefonische Hotline des Kreises unter der Nummer 04841 67210 zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von acht bis 16 Uhr und freitags bis zwölf Uhr erreichbar.

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