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Der erneute Lockdown und die Folgen für Sylt

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INSEL SYLT.

Der von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Präsidenten verkündete erneute Lockdown ab Dienstag, den 03. November 2020 sorgt auf Sylt für Verwirrung und wirft einige Fragen auf. Dürfen Tagestouristen weiterhin nach Sylt reisen? Müssen alle Urlauberinnen und Urlauber die Insel bis einschließlich Dienstag verlassen haben? Wird es zu Staus an der Autoverladung kommen? Diese und viele weitere Fragen bleiben bisher unbeantwortet. Auch der Kreis Nordfriesland hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Telefone zwar heiß laufen, man aber selbst keine Antworten auf die brennenden Fragen habe. Eine konkrete Landesverordnung soll am Sonntag veröffentlicht werden. Erste Konsequenzen aus dem erneuten lockdown haben hingegen viele Sylter Unternehmen gezogen. Während die Syltfähre über die sozialen Netzwerke verkündet hat, dass Dänemark weiterhin und ohne Einschränkungen als Transitland genutzt werden darf, erklären die Adler-Schiffe, dass aufgrund der Verordnung der Bundesregierung alle Schiffe der Reederei im Hafen bleiben und keine Ausflugsfahrten stattfinden werden. Das Sylt-Shuttle der Deutschen Bahn und der blaue Autozug von RDC stellen sich am Wachende auf eine Abreisewelle ein und fahren entsprechend häufig. Anders sieht es bei den Sylter Verkehrsbetrieben (SVG) aus. Diese stellen ihren Betrieb aufgrund der zu erwartenden niedrigen Passagierzahlen auf den Winterfahrplan um. Die wirtschaftlichen Folgen für die gastronomischen Betriebe, die Hotels und auch den insularen Einzelhandel bleiben zunächst abzuwarten.

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