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Zuschüsse für Sylter Musiker

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Die Gemeinde Sylt nimmt ab sofort Anträge an die Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung von Sylter Musikern für das Jahr 2020 entgegen. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Bei Musikgruppen muss die Mehrzahl der Mitglieder diese Voraussetzung erfüllen. Für die Förderung jeder Anschaffung, jeder Veranstaltung oder sonstiger Aktivität aus Stiftungsmitteln ist ein Einzelantrag erforderlich, der grundsätzlich mindestens fünf Wochen vor der Durchführung der Maßnahme, der Veranstaltung oder der Anschaffung schriftlich an das Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt zu richten ist. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Zuschussanträge können, unter Vorbehalt des zu verabschiedenden Haushaltes der Gemeinde Sylt für das Jahr 2020, bis zum 31. März eingereicht werden. Die ausführlichen Vergaberichtlinien und die entsprechenden Anträge finden Interessierte online unter www.gemeinde-sylt.de.

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