Notfallnummern
Sylt 14°C SYLT1 Audio Live TV
Dienstag, 29. September 2026 Westerland auf Sylt
TV Sender Sylt1 MagentaTV · Vodafone · Livestream
Live
20:04Sylt News: Zwei neue Loks für den blauen Autozug•19:46Warum Sylts Fußball eigentlich zusammengehört  – Kommentar•15:58Sylt, Sonne, 1.599 Euro•13:26VIDEO: SYLTER SPORT Weekend: Die Highlights vom 25. bis 27. September•09:52Leuschel gleicht spät aus: SCN holt mit Rumpftruppe ein 2:2 in Drelsdorf•09:00Team Sylt B-Juniorinnen – gewinnt das Spitzenspiel gegen Leck/Achtrup/Ladelund mit 6:1•✈ Ankunft 08:15 EW 9008 aus Düsseldorf•✈ Abflug 08:50 EW 9009 nach Düsseldorf•08:00 gleich: Vitalstoffmessung, Westerland•08:00 gleich: Bye Bye Plastik, Gemeinde Sylt•08:00 gleich: Ausstellung #StolenMemory der Arolsen Archives, Westerland•08:30 gleich: Strandyoga in Wenningstedt, Wenningstedt-Braderup•Westerland 14°C, Bedeckt•20:04Sylt News: Zwei neue Loks für den blauen Autozug•19:46Warum Sylts Fußball eigentlich zusammengehört  – Kommentar•15:58Sylt, Sonne, 1.599 Euro•13:26VIDEO: SYLTER SPORT Weekend: Die Highlights vom 25. bis 27. September•09:52Leuschel gleicht spät aus: SCN holt mit Rumpftruppe ein 2:2 in Drelsdorf•09:00Team Sylt B-Juniorinnen – gewinnt das Spitzenspiel gegen Leck/Achtrup/Ladelund mit 6:1•✈ Ankunft 08:15 EW 9008 aus Düsseldorf•✈ Abflug 08:50 EW 9009 nach Düsseldorf•08:00 gleich: Vitalstoffmessung, Westerland•08:00 gleich: Bye Bye Plastik, Gemeinde Sylt•08:00 gleich: Ausstellung #StolenMemory der Arolsen Archives, Westerland•08:30 gleich: Strandyoga in Wenningstedt, Wenningstedt-Braderup•Westerland 14°C, Bedeckt•
Allgemein

Verletzung des Namensrecht durch „doppelten Severin“

Merken

Keitum

Das Oberlandesgericht Schleswig hat Ende September entschieden, dass das Hotel- und Appartementprojekt in Keitum unter dem Namen „Severin*s Resort & Spa“ gegenüber der St. Severin-Kirche eine Verletzung des Namensrecht darstellt. Die Kirche klagte gegen die Verwendung des Namens „Severin*s Resort & Spa“ und zum anderen gegen das Betreiben der Internetdomain. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haben die Beklagten durch die Verwendung des Namens eine unberechtigte Namensanmaßung begangen, die zu unterlassen sei. Nun dürfen die Beklagten den Namen nicht mehr verwenden. Es trete eine Zuordnungsverwirrung ein, da der Eindruck einsteht, dass die beiden Objekte miteinander in Verbindung stehen. Jedoch darf die zum Hotel gehörende Internetdomain „severins-sylt.de“ weiter verwendet werden.

Anzeige
Anzeige

Mehr aus Allgemein alle Beiträge

Das könnte Sie auch interessieren Anzeige

Empfehlungen von Taboola. Diese Inhalte stammen nicht von der Sylt1-Redaktion.

Kommentar schreiben