Notfallnummern
Sylt 14°C SYLT1 Audio Live TV
Freitag, 9. Oktober 2026 Westerland auf Sylt
TV Sender Sylt1 MagentaTV · Vodafone · Livestream
Live
14:00Immer auf Knopfdruck: Günna Knust bringt den Ruhrpott nach Westerland•13:14Sonntag, 6.30 Uhr, Weststrand: Der Anglerverein Sylt verabschiedet die Saison mit der Rute•11:14Traumjob mit Inselzulage: Die Gemeinde Sylt sucht jemanden, der die Zweitwohnungen zählt•10:55Zauberei, zwei Maler, Bitcoin und Madita: So bunt wird der Sylter November•10:47Säge frei, aber mit Gefühl: Die Baum- und Knickpflegezeit hat auf Sylt begonnen•10:41Nicht mein Buch, aber meine Insel: Uta Krüger lässt Sylt erzählen – und liest selbst vor•✈ Ankunft 19:55 LH 2184 aus München•✈ Abflug 20:40 LH 2185 nach München•20:00 gleich: Dylan meets Cash, Westerland•20:00 gleich: Faszination Magie, Rantum•Westerland 14°C, Regen•Diesel günstigste Insel-Tankstelle: 2,379 Orlen•14:00Immer auf Knopfdruck: Günna Knust bringt den Ruhrpott nach Westerland•13:14Sonntag, 6.30 Uhr, Weststrand: Der Anglerverein Sylt verabschiedet die Saison mit der Rute•11:14Traumjob mit Inselzulage: Die Gemeinde Sylt sucht jemanden, der die Zweitwohnungen zählt•10:55Zauberei, zwei Maler, Bitcoin und Madita: So bunt wird der Sylter November•10:47Säge frei, aber mit Gefühl: Die Baum- und Knickpflegezeit hat auf Sylt begonnen•10:41Nicht mein Buch, aber meine Insel: Uta Krüger lässt Sylt erzählen – und liest selbst vor•✈ Ankunft 19:55 LH 2184 aus München•✈ Abflug 20:40 LH 2185 nach München•20:00 gleich: Dylan meets Cash, Westerland•20:00 gleich: Faszination Magie, Rantum•Westerland 14°C, Regen•Diesel günstigste Insel-Tankstelle: 2,379 Orlen•
Allgemein

Verletzung des Namensrecht durch „doppelten Severin“

Merken

Keitum

Das Oberlandesgericht Schleswig hat Ende September entschieden, dass das Hotel- und Appartementprojekt in Keitum unter dem Namen „Severin*s Resort & Spa“ gegenüber der St. Severin-Kirche eine Verletzung des Namensrecht darstellt. Die Kirche klagte gegen die Verwendung des Namens „Severin*s Resort & Spa“ und zum anderen gegen das Betreiben der Internetdomain. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haben die Beklagten durch die Verwendung des Namens eine unberechtigte Namensanmaßung begangen, die zu unterlassen sei. Nun dürfen die Beklagten den Namen nicht mehr verwenden. Es trete eine Zuordnungsverwirrung ein, da der Eindruck einsteht, dass die beiden Objekte miteinander in Verbindung stehen. Jedoch darf die zum Hotel gehörende Internetdomain „severins-sylt.de“ weiter verwendet werden.

Anzeige

Unsere Partner

Tourismuspartner
Autosponsor
Fashion Sponsor

Mehr aus Allgemein alle Beiträge

Das könnte Sie auch interessieren Anzeige

Empfehlungen von Taboola. Diese Inhalte stammen nicht von der Sylt1-Redaktion.

Kommentar schreiben