Die Inselverwaltung Sylt richtet einen dringenden Appell an alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume vor unsachgemäßen Schnitten zu bewahren. Diese Botschaft gewinnt mit Blick auf das nahende Frühjahr und die bevorstehende Sylter Biike besondere Bedeutung.
Schutz des Baumbestands
Der Baumschutz auf Sylt unterliegt strengen Vorschriften. Besonders in Westerland und Keitum müssen größere Bäume erhalten werden. Jegliche wesentlichen Eingriffe erfordern eine vorherige behördliche Erlaubnis.

Sachkundige Baumpflege
Ein fachkundiger Baumschnitt beschränkt sich auf behutsame Formgebung und notwendige Pflegemaßnahmen. Während der Vegetationsperiode von März bis September sind Gehölzschnitte weitgehend untersagt, mit Ausnahme behutsamer Pflegearbeiten.
Gefahren durch falsche Behandlung
Die weitverbreitete Praxis der Kronenkappung schadet den Bäumen erheblich. Sie führt zu Fäulnis an den Schnittstellen und erzeugt instabile Neuaustriebe. Das natürliche Gleichgewicht des Baumes wird nachhaltig gestört, wodurch sich nicht nur die Bruchgefahr erhöht, sondern auch der künftige Pflegeaufwand deutlich steigt.
Fachliche Unterstützung
Die Gemeinde bietet kompetente Beratung durch ihren Baumschutzbeauftragten. Er unterstützt bei Fragen zur korrekten Baumpflege und informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Baumschutzes auf Sylt.

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