Das Urteil zum Goldschakal: Kein Rufmord im Wattenmeer – Kommentar von Alex Lenz
Manchmal schreibt das Leben auf Sylt Geschichten, die selbst ein Drehbuchautor für „Mord mit Aussicht“ nicht besser hinbekommen würde. Im Mittelpunkt: Ein Goldschakal, der im vergangenen Jahr in Keitum für ordentlich Wirbel (und 78 weniger glückliche Lämmer) sorgte. Jetzt hat das Verwaltungsgericht gesprochen, und wir lernen: Ein Schakal ist keine Person. Wer hätte das gedacht?
Ein Tier ohne „guten Ruf“Ein Umweltverband wollte das Tier gerichtlich „rehabilitieren“. Man sorgte sich wohl um das Ansehen des vierbeinigen Inselbesuchers. Doch die Richter in Schleswig zeigten sich wenig romantisch: Ein Schakal hat kein „allgemeines Persönlichkeitsrecht“. Juristisch gesehen kann man den Ruf eines Schakals also gar nicht schädigen – er hat schlichtweg keinen. Er darf also offiziell der „Bösewicht“ der Keitumer Weiden bleiben, ohne dass er wegen Verleumdung klagen könnte.
Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Keine Wiederholungsgefahr, kein Grundrechtseingriff. Der Fall ist damit erstinstanzlich zu den Akten gelegt – zumindest auf dem Papier.
Wo ist er hin? Ein Sylter Mysterium
Seit Mai 2025 wurde der pelzige Einwanderer nicht mehr gesehen. Die offizielle Version: Er könnte die Insel verlassen haben (vielleicht mit der Fähre? Er hatte ja keinen Ruf zu verlieren). Die inoffizielle Version, die man sich hinter vorgehaltener Hand in den Insel-Stuben erzählt, klingt dagegen deutlich… nordischer.
Insider munkeln nämlich, dass der Schakal das Gerichtsurteil gar nicht mehr abwarten musste. Während die Paragraphen noch gedreht und gewendet wurden, hat der Schakal wohl schon längst ein neues, sehr beständiges Zuhause gefunden: In der Kühltruhe eines Sylters. Man könnte sagen: Er ist jetzt Teil der lokalen Tiefkühl-Kultur. Ob er dort neben dem Grünkohl auf seine endgültige Bestimmung wartet oder einfach nur „aus dem Verkehr gezogen“ wurde, bleibt wohl eines der vielen kleinen Geheimnisse, die diese Insel so besonders machen.
Wie geht es weiter?
Der Umweltverband darf noch in Berufung gehen. Man will es wissen. Ob das Oberverwaltungsgericht dem Schakal doch noch ein Persönlichkeitsrecht einräumt, bleibt abzuwarten. Falls ja, müsste man ihn zur Zeugenaussage laden – doch da er sich derzeit zwischen Fischstäbchen und Sonntagsbraten bei minus 18 Grad vermutlich recht wortkarg zeigt, dürfte das schwierig werden.
Der Goldschakal ist weg, die Lämmer sind (vorerst) sicher, und die Sylter Justiz hat klargestellt, dass man Tiere nicht beleidigen kann. Ende gut, alles gut – außer vielleicht für den Schakal in der Truhe.
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