Sylt News
Rücksicht und Erholung: Sylt erinnert an die Einhaltung der Ruhezeiten

Auf Sylt ist das harmonische Miteinander von Einheimischen und Gästen ein wichtiger Bestandteil des Insellebens. Um allen die verdiente Erholung zu ermöglichen, bittet die Inselverwaltung eindringlich darum, die geltenden Ruhezeiten zu respektieren.
Wer auf Sylt wohnt oder Urlaub macht, sollte wissen: Lärm und störende Tätigkeiten sind zu bestimmten Zeiten ausdrücklich untersagt. Die entsprechenden Regelungen sind in den aktuellen Gemeinde- und Amtsverordnungen zum Schutz vor Lärm und anderen Belastungen festgelegt.
Diese Ruhezeiten gelten auf Sylt
- Mittagsruhe: Von Montag bis Samstag ist in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr Ruhe einzuhalten. In diesem Zeitraum sollten lärmintensive Arbeiten und Aktivitäten unterbleiben.
- Tagesbeginn und -ende: Lärmerzeugende Tätigkeiten dürfen frühestens ab 08:00 Uhr beginnen und müssen spätestens um 20:00 Uhr beendet sein.
- Sonn- und Feiertage: An diesen Tagen gilt auf Sylt ganztägig Ruhe – es sind keine störenden Arbeiten erlaubt.
Diese Vorgaben dienen dem Schutz der Lebensqualität und Erholung für alle Menschen auf der Insel. „Wir bitten alle Insulanerinnen, Insulaner und Gäste, sich an die Ruhezeiten zu halten und so zu einem angenehmen Zusammenleben beizutragen“, betont Florian Korte, Sprecher der Inselverwaltung Sylt.
Weitere Informationen und Kontakt
Die aktuellen Verordnungen finden Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Sylt und des Amtes Landschaft Sylt. Wer Fragen hat oder unsicher ist, kann sich telefonisch oder per E-Mail an das Ordnungsamt der Inselverwaltung wenden:
- Telefon: 04651-851-508 oder 04651-851-509
- E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-sylt.de
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sylt für alle ein Ort der Ruhe und Entspannung bleibt.