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SYLT1
Die SYLT1 Nachrichten vom 12.02.2019
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Es ist amtlich, und es ist unanfechtbar: Das Punk-Protestcamp auf der Festwiese Tinnum darf am Montag starten – zum fünften Mal. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die Beschwerde des Kreises Nordfriesland am Freitagabend final zurückgewiesen (Az. 4 MB 28/26), wie Stephan von Kolson auf shz.de berichtet. 28 Tage und Nächte Dauerprotest, so steht es in der Anmeldung. Der Kreis hatte argumentiert, hier liege gar keine Versammlung vor, sondern nach vier Jahren Erfahrung eine überwiegende Spaßveranstaltung. Das Gericht sah es anders. Man kann dieses Urteil juristisch sauber finden. Man kann es sogar begrüßen – Versammlungsfreiheit ist kein Schönwettergrundrecht. Und trotzdem bleibt auf der Insel ein Geschmack zurück, der mit Punk gar nichts zu tun hat. Sondern mit Zentimetern. Der Blumenkübel und das Grundgesetz Wer in der Westerländer Fußgängerzone ein Geschäft betreibt, kennt die Spielregeln. Ragt der Blumenkübel, der Kleiderständer, das Werbeschild ein paar Zentimeter zu weit in den öffentlichen Raum, ist das eine unerlaubte Sondernutzung. Dann kommt Post vom Amt, dann wird gemessen, dann wird kassiert. Kein Ermessen, keine Abwägung, kein Grundrecht weit und breit. Dieselbe Verwaltung, die hier auf den Zentimeter genau kontrolliert, muss ab Montag vier Wochen Zeltlager auf der gemeindeeigenen Festwiese dulden. Der Unterschied ist juristisch erklärbar: Der Kübel will Geld verdienen und schön machen, das Zelt will...
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