Kontaktverbot in Schleswig-Holstein
Bund und Länder haben am Sonntag zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein umfassendes Kontaktverbot beschlossen. Demnach sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Generell soll der Kontakt zu anderen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. In der Öffentlichkeit muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt aber erlaubt.
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