iBlicken wir auf ein Thema, das uns alle bewegt: den knappen Wohnraum auf Sylt. Wie die shz kürzlich berichtete, macht der Kreis Nordfriesland ernst im Kampf gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen. Das Ziel ist klar: Es soll wieder mehr bezahlbarer Platz für diejenigen entstehen, die hier leben und arbeiten.
Die Fakten: Wo der Kreis genau hinschaut
Schon vor vier Jahren hat das Bauamt begonnen, Personal aufzustocken, um die Nutzung von Wohnraum systematisch zu prüfen. Mittlerweile sind sechs Mitarbeiter damit beschäftigt, Licht ins Dunkel der Vermietungen zu bringen. Die Bilanz kann sich sehen lassen:
- Über 230 Verfahren wurden bereits eingeleitet.
- In 112 Fällen wurde die Ferienvermietung untersagt, weil die nötigen Genehmigungen fehlten.
- Besonders im Fokus stehen die Tourismus-Hotspots wie Westerland, aber auch unsere Nachbarinseln und St. Peter-Ording.
Warum das Ganze?
Es ist kein Geheimnis: Viele Wohnungen, die eigentlich als Dauerwohnraum genehmigt wurden, sind über die Jahre zu Ferienquartieren umfunktioniert worden. Oft geschah das aus Unkenntnis, manchmal aber auch ganz bewusst. Das Problem dabei: Unsere Mitarbeiter in der Gastro, im Handwerk oder im Tourismus finden kaum noch eine bezahlbare Bleibe. Der Kreis möchte hier gegensteuern und den Wohnungsmarkt wieder ins Gleichgewicht bringen.
Wer ist betroffen und wie sind die Regeln?
Entgegen mancher Befürchtungen zeigt die Statistik des Kreises, dass vor allem auswärtige Eigentümer von den Verfahren betroffen sind. Für alle Vermieter gibt es jedoch klare Leitplanken:
- Bestandsschutz: Wer ein Haus besitzt, das vor 1962 genehmigt wurde, hat meist gute Karten – damals gab es diese strengen Nutzungsregeln noch nicht.
- Fristen: Wird eine illegale Nutzung festgestellt, gewährt der Kreis eine Übergangsfrist von bis zu neun Monaten. So wird verhindert, dass Urlauber, die bereits gebucht haben, vor verschlossenen Türen stehen.
- Sofort-Stopp: Aber Achtung – wer gegen den Bescheid Widerspruch einlegt, verliert diese Schonfrist und muss die Vermietung sofort einstellen.
Ein wichtiger Schritt, aber kein Allheilmittel
Wir von Sylt1 finden: Es ist ein wichtiger Schritt, um wieder mehr „echtes Leben“ in unsere Wohngebiete zu bringen. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt allerdings: Der Kreis kann die Ferienvermietung zwar verbieten, aber niemanden zwingen, die Wohnung danach an Dauerläufer zu vermieten. Wir hoffen dennoch, dass diese Maßnahmen dazu führen, dass Sylt für uns Insulaner wieder ein Stück wohnenswerter wird.
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