Allgemein
Feuerwerksverbote im Kreis Nordfriesland
In diesem Jahr dürfen aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit erneut keine Böller und Raketen verkauft werden. Ein Verbot, vorhandene Restbestände am 31. Dezember und 1. Januar zu zünden, gibt es nicht.
Der Kreis Nordfriesland weist daher auf folgende Regelungen hin:
Im gesamten Kreisgebiet ist das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt.
Auf dem nordfriesischen Festland ordnen alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.
Einige Gemeinden haben verschärfte Abbrennverbote erlassen. So ist Feuerwerk, wie bereits seit Jahren, auch weiterhin auf Amrum sowie in St. Peter-Ording vollständig untersagt. Auch auf der gesamten Insel Sylt ist Feuerwerk verboten – Rechtsgrundlage ist hier die SprengV.
Auf Föhr ist es nur an Stränden und auf Deichen erlaubt – aber auch dort ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden einzuhalten. Ausgenommen sind lediglich die Strände im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr.
Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum verboten. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß.
Das Amt Mittleres Nordfriesland teilt zudem mit, dass in Bredstedt in der Osterstraße und im Bereich des Marktes ein Feuerwerksverbot herrscht.
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