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Feuer in Keitum. Großer Einsatz der Feuerwehr
Vier Löschzüge fahren los, Mannschaften mit Atemschutzausrüstung rücken an und am Ende reicht zur Schadensbekämpfung das Öffnen von Fenstern.
So geschehen heute (07.01.25) in Keitum. Feueralarm am Bahnhof in Keitum. Die unweigerliche Folge: Zahlreiche freiwillige Helfer lassen sofort alles stehen und liegen und sprinten mit Vollspeed zum Einsatz. Unterwegs erfahren die Helden wohin es geht und was anliegt. Und selbst das wissen die freiwilligen Helfer meist nicht, bis sie da sind.
Vor Ort dann Rauchentwicklung. Atemschutzmaske auf und mit großer Vor- und Umsicht zum vermeintlichen Brandherd vortasten. Vorsorglich werden Wege gesperrt, die Polzei ist angekommen, alles wird rasend schnell koordiniert und abgestimmt, weil evtl. Menschenleben in akuter Lebensgefahr sind.
Eine wirklich beeindruckende Leistung, die die Hilfskräfte proaktiv und selbstlos erbringen. Im besten Falle ist nichts passiert, wie heute in Keitum. Ein angebranntes Essen hat für eine massive Rauchentwicklung gesorgt und der Ernstfall wurde ausgerufen. Gott sei dank, reichte eine ordentliche Lüftung. Hätte aber auch anders ausgehen können.
Wie schön, wenn vier Einsatzwagen blitzschnell da sind und nicht zum Einsatz kommen müssen.
Erhebt die Feuerwehr Gebühren bei einem Fehlalarm?
Nach den Feuerwehrgesetzen der meisten Bundesländer sind Einsätze zur Rettung von Menschen oder Tieren vor akuter Gefahr grundsätzlich kostenlos. Gebühren können jedoch erhoben werden, wenn Einsätze mutwillig ausgelöst wurden oder sich nachträglich herausstellt, dass keine akute Gefahr bestand. Die Höhe dieser Gebühren ist in der Gemeindesatzung festgelegt und liegt oft im Bereich von mehreren hundert Euro.
Gebührenregelungen gelten auch für Fehlalarme von privaten Brandmeldeanlagen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die üblichen Rauchwarnmelder in Wohnungen, sondern um vernetzte Anlagen mit zentraler Steuereinheit, die automatisch die Feuerwehr alarmieren. Solche Systeme sind vor allem in Hotels und Gewerbeimmobilien vorgeschrieben.
Einige Feuerwehrgesetze, wie beispielsweise § 29 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein, stellen klar, dass Einsätze aufgrund von Rauchwarnmeldern kostenlos bleiben müssen. Der Grund hierfür liegt in der Rauchmelderpflicht: Hausbewohner und Nachbarn sollen beim Alarm eines Rauchmelders ohne Angst vor hohen Kosten die Feuerwehr verständigen. Fehlalarme werden bewusst in Kauf genommen, um sicherzustellen, dass bei echten Bränden rasch gehandelt wird und schlimmere Folgen vermieden werden.