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Erhebung von Beiträgen beim Straßenausbau

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Westerland

Bei den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Sylt wurde eine neue Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen. Die Satzung beinhaltet die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen. Beim Straßenausbau müssen die Anwohner einer Straße zukünftig 85 statt 75 Prozent der Kosten tragen. Zudem ist die Einteilung der Straßen in Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Haupterschließungsstraßen und Fußgängerzonen überprüft und angepasst worden. Die Anzahl von Anliegerstraßen ist dadurch gestiegen. Der Gemeindeanteil beim Ausbau dieser Straßen ist von 25 auf 15 Prozent gesunken. Die derzeitigen baubefindlichen Straßen werden nach der alten Beitragssatzung veranlagt und abgerechnet. Die neue Satzung tritt ab dem 01. Januar 2017 in Kraft.

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