Drohnenverbot im Nationalpark
INSEL SYLT.
Drohnen werden im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer zu einem immer größeren Problem. Besonders bei gutem Wetter fliegen die sogenannten Quadrokopter immer häufiger über Strände, Watt und sensible Bereiche wie die Vogelrastplätze. Die Nationalparkverwaltung weist deshalb daraufhin, dass der Drohneneinsatz im Nationalpark verboten ist. Egal ob es sich um große oder kleine Drohnen handelt. Ähnlich wie Flugdrachen beeinträchtigen die Flugobjekte die Ruhe im Nationalpark und können die Tierwelt ganz erheblich stören. Vor allem Vögel reagieren oft mit Stress, Flucht- oder Verteidigungsverhalten.Detaillierte Infos über die gesetzlichen Regelungen zum Drohneneinsatz sind auf der Website des Bundesverkehrsministeriums unter www.bmvi.de zu finden.
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