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Drohnenverbot auf Sylt: Nationalpark Wattenmeer schützt einzigartige Natur

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Drohnenverbot auf Sylt

Drohnenverbot auf Sylt: Fehlverhalten schützt vor Strafe nicht.

Die Nordseeinsel Sylt ist ein beliebtes Reiseziel, das mit seiner einzigartigen Landschaft und dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer begeistert. Doch wer hier mit einer Drohne abheben möchte, sollte sich der strengen Vorschriften bewusst sein. Denn auf Sylt gilt ein generelles Drohnenverbot, um die sensible Natur zu schützen.

Drohnenverbot auf Sylt – Die großen Irrtümer

Bei einigen Zeitgenossen scheint das Verbot nicht angekommen zu. Es wird argumentiert:

Die Drohne wiege unter 250 Gramm – deshalb darf geflogen werden

Man hat eine (Flug) Lizenz – deshalb darf geflogen werden

Fliegen über Privatgelände ist erlaubt

Man fliege ja nur 10 Meter hoch….

Alles Fehlannahmen, die einen durchaus teuer zu stehen kommen könnten.

Drohnenverbot auf Sylt – Sylt als Teil des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Der Hauptgrund für die starken Einschränkungen ist die Zugehörigkeit Sylts zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Im Nationalpark ist der Drohneneinsatz verboten, was vielen Drohnenbesitzern gar nicht bewusst ist. Das Verbot gilt unabhängig von Größe oder Gewicht der Drohne.

Drohnenverbot auf Sylt – Flughafen – beinahe überall

Hinzu kommt die Nähe zum Flughafen, egal an welchem Standort man die Drohne steigen lässt. Es macht in der Regel kaum einen Unterschied. Die Verbotszonen sind groß.

Drohnenverbot auf Sylt Drohnen stören Tiere und beeinträchtigen die Ruhe

Die eindeutige Regelung wird von der Nationalparkverwaltung als notwendig erachtet. Drohnen beeinträchtigen ähnlich wie Flugdrachen die Ruhe im Nationalpark und können die Tierwelt erheblich stören, insbesondere Vögel. Auch die Nationalpark-Kuratorien Nordfrieslands und Dithmarschens begrüßen das Drohnenverbot auf Sylt ausdrücklich.

Drohnenverbot auf Sylt

Drohnenverbot auf Sylt Ausnahmegenehmigungen nur in Einzelfällen

Ausnahmegenehmigungen für Drohnenflüge auf Sylt sind nur in begründeten Einzelfällen und gegen Gebühr beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) erhältlich. Flüge über besonders sensible Gebiete sind jedoch grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Erlaubnisse werden meist nur für Film- und Fernsehaufnahmen erteilt, private Freizeitflüge sind nicht gestattet. Und selbst dies scheitert an Vorschriften. Bilder vom Ellenbogen, mit der Drohne gefimt, werden wir auch in Zukunft wohl nicht sehen.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen das Drohnenverbot können auf Sylt teuer werden. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen. Der Schutz der einzigartigen Natur hat oberste Priorität.

Drohnenbilder von Partnerfirmen

Die auf unserem Blog und im TV bzw. Youtube gezeigten Drohnenbilder stammen ausschließlich von unseren Partnerfirmen SH-Drohne und Thore Hassel oder sind ältere Aufnahmen aus der Zeit vor dem Verbot. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Firmen, die unerlaubt auf Sylt fliegen und befürworten entsprechende Ordnungsstrafen.

Das Drohnenverbot auf Sylt dient dem Schutz der einzigartigen Natur im Nationalpark Wattenmeer. Drohnenpiloten sollten sich der strengen Vorschriften bewusst sein und auf einen Start verzichten. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Wer entspannte Drohnenflüge plant, ist auf Sylt leider an der falschen Adresse.

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