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Der totale Ausverkauf der Insel droht 2023

Der totale Ausverkauf der Insel droht

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Der totale Ausverkauf der Insel Sylt

Der totale Ausverkauf der Insel droht

Der Sommersturm Zacharias ist noch nicht ganz durch, da zieht bereits die nächste Sturmfront auf. Dieser Sturm dürfte Schäden in Millionenhöhe hinterlassen.

Die ersten Ausläufer haben Amrum und Sankt Peter Ording erreicht. Dort hat der Kreis Nordfriesland kontrolliert, wer Ferienwohnungen vermieten darf und wer nicht. Die Auswirkungen könnten Existenzen ruinieren. Angefangen hat alles mit einer Klage vor dem Amtsgericht.

Einem Eigentümer, der ein Haus auf Amrum gekauft hat, wurde eine Nutzungsänderung zur Vermietung von Ferienwohnungen verwehrt, worauf er gegen diese Untersagung klagte. Sein Argument:

Die Nachbarn vermieten ja auch.

Ein Tritt gegen das Hornissenest. Auf dem Fuß folgte die Kontrolle aller Gebäude in dem ausgewiesenen Wohngebiet. Mit einem Ergebnis, das den Wohnungsmarkt nicht nur auf Amrum deutlich verändern dürfte. Vom Kreis hagelte es nämlich Vermietverbote für die Gastgeber.

Und in Sankt Peter Ording?` Obwohl keine Insellage vorliegt, hat sich der Wohnungsmarkt so ähnlich entwickelt wie auf Sylt, Amrum oder Föhr.

Mit Folgen: Kein Ordinger findet eine Wohnung zu einem bezahlbaren Preis.Was läuft dort falsch? Gibt es keinen Wohnraum? Der Kreis Nordfriesland kontrolierte auch hier.

Bereits bei der ersten Kontrolle in der Gartenstraße fanden die Kontrolleure 17 Einheiten, die eigentlich als Dauerwohnraum vorgesehen waren – und als Vermietobjekt beworben wurden. Es folgten auch hier Verbote.

Den Vermietern wurde 14 Tage Zeit gegeben, um Einspruch einzulegen. Der Einspruch hat aber keine frist verlängernde Wirkung.

Die Optionen? Bitte um Verschiebung bis in den Herbst – wenn der Vermieter den Rechtsweg umgeht. Oder aber Klage – ohne Verlängerung der Frist.

Die einzige Möglichkeit wäre die Änderung des sogenannten B-Plans. Eine Bebauungsplanänderung dauert. Und zwar lange – wenn sie denn genehmigt wird. Die Entscheider müssen abwägen zwischen Gemeinwohl und dem Recht des Einzelnen.

Der totale Ausverkauf der Insel droht – 60% Illegal?

Hier kommen wir zurück nach Sylt. Eine knifflige Aufgabe für den Bauausschuss. Denn wenn wie in Sankt Peter Ording geschätzt rund 60% der Ferienwohnungen nicht legal sind, wäre dies ein Schlag ins Kontor.

Von den 7700 Ferienwohnungen würde dies rund 4620 Einheiten betreffen.

Das ist natürlich sehr pauschal berechnet und dürfte sicherlich nach unten korrigiert werden. Und doch schwebt das Damoklesschwert des Kreises Nordfriesland über den Gastgebern.

Wir haben in einer Berichterstattung über den Multipark in Westerland über die B-Pläne recherchiert und wollten die Anwohner befragen. In der Straße, die in einem als Dauerwohnraum ausgewiesenen Gebiet liegt, gibt es leider keine Anwohner mehr.

Ferienwohnungen und Ferienhäuser – da wo einstmals Sylter wohnten. Um die Lärmemissionen in Einklang mit der Bauordnung zu bringen, sollte hier der Wechsel in ein Mischgebiet vollzogen werden. Vermietungen würden legitimiert. Ein netter ungewollter Seiteneffekt.

Die Rechtslage ist klar – Wer kontrolliert wird und gegen geltende Gesetze verstößt, der bekommt einen Schrieb mit Androhung eines empfindlichen Bußgeldes. Ein Einspruch dürfte in den wenigsten Fällen helfen.

Der totale Ausverkauf der Insel droht – Wer profitiert?

Die große Frage, die sich allen Beteiligten stellt: Wer ist Nutznießer? Sind es die Menschen, die auf Sylt Wohnungen suchen? Würde ein Verbot von Vermietungen zu einem massiven Anstieg von Dauerwohnraum führen?

Nein, denn die Auswirkunge der Maßnahmen  wären fatal – oder sollte man lieber sagen letal?

Es gibt mehrere Sichtweisen auf das gleiche Thema. Vordergründig würden bis zu 4.000 Wohnungen frei werden. Doch Finanzierungen könnten platzen, da keine regelmäßigen Mieteinnahmen generiert würden.

Die Preise für Immobilien würden in den Keller fallen. Iimmer noch teuer genug, um Normalverdienern auf der Insel einen Hauskauf unmöglich zu machen.

Die Quintessenz wäre der völlige Ausverkauf der Insel. Diese ganzen Häuser würden in erster Linie Zweitwohnungsbesitzer in spe anlocken.

Der totale Ausverkauf der Insel droht – Die Sylter leiden

Und es würde die Falschen treffen. Nämlich Sylter, die bereits seit fünfzig Jahren vermieten. Die Gesetzgebung sieht vor, dass Ferienwohnungen, die nicht als Ferienwohnung angemeldet sind, illegal vermietet werden.

Diese Meldemöglichkeit gibt es aber erst seit dem Jahr 2000. Wer davor vermietet hatte, der musste es wohl melden, doch wirklich darauf geachtet hat keiner. Eine Art Gewohnheitsrecht – scheinbar.

Doch dieses Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Die Bauaufsicht in Husum bleibt juristisch zwar auf dem sicheren Weg, doch das Ergebnis ist kontraproduktiv.

Mit dieser Maßnahme werden vielen Sylter Familien die Existenzgrundlagen entzogen. Investoren, die nach 2000 mit der Vermietung in Neubauten begonnen haben, wären nicht betroffen.

Doch nicht nur die jetzigen Vermieter wären betroffen. Einzelhändler, Gastronomen – sie alle würden massive Einbußen erleiden. Auch hier: der totale Ausverkauf der Insel droht

Denn Zweitwohnungsbesitzer – die ja auch nicht vermieten dürfen – kommen ein- oder zweimal im Jahr auf die Insel. Im Umkehrschluss wäre absehbar, dass es einen massiven Einbruch im Gästeaufkommen gäbe.

Der totale Ausverkauf der Insel droht – Keine Lösung?

Eine Lösung muss gefunden werden. Dass sich der bisherige Protest gegen diese Maßnahmen im kleinen Rahmen befindet, dürfte einfach der Annahme geschuldet sein, dass so ein kurzfristiges Denken der Kreisverwaltung alleine durch den gesunden Menschenverstand nicht angenommen wird.

Doch nun wird es ernst, wie die Vorfälle in Sankt Peter oder auf Amrum zeigen.

Hoffen wir dass wir auch diesen Sturm überstehen….

Der totale Ausverkauf der Insel droht

Der totale Ausverkauf der Insel droht ist ein Podcast von Alexander Lenz für Sylt1.TV

Die Meinung der Aussagen im Podcast Der totale Ausverkauf der Insel droht spiegelt unter Umständen nicht die Meinung des Senders wieder.

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