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Abhilfe für Schornsteinfeger-Engpass

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GEMEINDE SYLT.

Ende November teilte die Gemeinde Sylt mit, dass es aufgrund eines längerfristig erkrankten Schornsteinfegers auf der Insel zu Termin-Engpässen kommen könnte. Hauseigentümer sind dennoch verpflichtet ihre Heiz- bzw. Befeuerungsanlage fristgemäß prüfen zu lassen. Der Kreis Nordfriesland hat reagiert, und eine Vertretungsregelung veröffentlicht. Der Bezirk Westerland II wurde in sechs Bereiche aufgeteilt, die bis zum 28. Februar 2019 jeweils von einem bestimmten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger betreut werden. Zum Bezirk Westerland II gehören ein Teil von Westerland und die Gemeinden im Inselsüden. Die aktuelle Vertretungsliste ist im Internet unter www.nordfriesland.de/westerland abrufbar.

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