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Landgericht Flensburg weist Klage ab

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Prozess: Gabriele Pauli scheitert

Sylt/

Im Rechtstreit der ehemaligen Sylter Bürgermeisterkandidatin Gabriele Pauli gegen den SPD Politiker Gerd Nielsen hat das Flensburger Landgericht die Klage abgewiesen. Der Ausspruch „Vielleicht sollte man Frau Pauli mal einen guten Psychotherapeuten empfehlen“, war der Auslöser mit dem der Sylter Politiker im Februar 2015 für Aufsehen sorgte. Aber nicht nur das, denn er löste gleichzeitig auch, das abgewiesenen Verfahren aus. Zur Begründung des Urteils sagte ein Sprecher des Landgerichts, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in diesem Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiege. Es sei erlaubt, scharfe Meinungsäußerungen vorzunehmen. Es ging letztendlich darum zu klären ob es Herrn Nielsen untersagt werden darf, so etwas wieder zu sagen.
Und das darf es nicht, da der Satz einen klaren Bezugspunkt zur Wahl hatte und keine bloße Diffamierung der Klägerin.

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