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Geflügelpest zurück in Nordfriesland: Stallpflicht auf ganz Sylt

Seit 28. Oktober gilt auf Sylt wieder Stallpflicht für Hühner, Gänse, Enten und Puten. Was Halter, Spaziergänger und Hundehalter jetzt wissen müssen.

Das Tierheim auf Sylt
Das Tierheim auf Sylt
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Die Geflügelpest ist zurück in Nordfriesland. Seit dem 28. Oktober gilt auf ganz Sylt wieder die Stallpflicht: Hühner, Gänse, Enten und Puten müssen in den Stall oder unter ein festes Dach. Auf der Insel selbst ist bislang kein neuer Fall bekannt. Damit das so bleibt, bittet der Kreis alle Halter um Sorgfalt.

Was ist passiert?

In den vergangenen Wochen hat das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland bei mehreren Wildvögeln die hochansteckende Variante der Geflügelpest nachgewiesen. Die Zahl der Totfunde ist zuletzt sprunghaft gestiegen, fast alle untersuchten Tiere waren infiziert. Dazu kam ein Ausbruch in einer Kleinsthaltung auf einer Hallig: Alle 22 Tiere verendeten, noch bevor die Seuche amtlich festgestellt war. Auch in den Kreisen Segeberg und Schleswig-Flensburg gab es neue Ausbrüche in Geflügelhaltungen.

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Was gilt jetzt auf Sylt?

  • Stallpflicht für alle: Auf allen nordfriesischen Inseln und Halligen, also auch auf Sylt, gilt seit dem 28. Oktober 2026 die Aufstallungspflicht für Hühner, Gänse, Enten und Truthühner. Egal ob zehn Legehennen im Garten oder ein größerer Betrieb.
  • Festland: Entlang der Küste und im Umkreis von drei Kilometern um größere Gewässer gilt dasselbe. Im übrigen Kreisgebiet müssen Haltungen mit mehr als 50 Tieren aufstallen.
  • Ausnahmen: Wer seine Tiere nicht aufstallen kann, kann beim Veterinäramt schriftlich per Mail eine Ausnahme beantragen.
  • Karten und Wortlaut: Die Allgemeinverfügungen mit zoombaren Karten stehen auf nordfriesland.de/Bekanntmachungen.

Was heißt das für Spaziergänger und Hundehalter?

Für Menschen ist das Risiko nach heutigem Stand gering. Trotzdem gilt am Strand, im Watt und an den Seen:

  • Tote oder kranke Vögel nicht anfassen und nicht mitnehmen.
  • Hunde in Küstennähe an die Leine nehmen und nicht an Kadavern schnüffeln lassen. Für Säugetiere ist das der wahrscheinlichste Ansteckungsweg.
  • Auffällige Totfunde, vor allem mehrere Vögel an einer Stelle, dem Veterinäramt des Kreises Nordfriesland melden.

Erinnerung an den Herbst 2025

Vor einem Jahr hatte die Seuche Sylt direkt erwischt: Ende Oktober 2025 wurde die Geflügelpest in zwei gänsehaltenden Betrieben auf Sylt und Föhr festgestellt, rund 180 Mastgänse mussten getötet werden, die ganze Insel wurde zur Schutzzone. Erst Ende November 2025 wurden die Zonen aufgehoben, die Stallpflicht endete im Mai 2026. Umso wichtiger ist es, dass in diesem Herbst alle mitziehen.

Appell an alle Halter

Das Veterinäramt ruft alle Geflügelhalter auf, ihre Biosicherheit zu prüfen: Futter und Wasser so lagern, dass keine Wildvögel herankommen, Stallkleidung und Schuhe nur im Stall tragen, kranke oder plötzlich sterbende Tiere sofort dem Tierarzt oder dem Veterinäramt melden. Hilfreich ist das Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts für Kleinhaltungen.

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Der TV Sender Sylt1 bleibt dran und berichtet, sobald sich an der Lage auf Sylt etwas ändert.

Quelle: Kreis Nordfriesland, Veröffentlichung der Gemeinde Sylt vom 27.10.2026

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