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155 Plätze, eine Wiese, drei Wege: Wie geht es weiter mit dem Pendlerparkplatz in Keitum?

Am Keitumer Bahnhof liegt ein privates Konzept für einen größeren Pendlerparkplatz auf dem Tisch. Was in den Unterlagen der Gemeinde steht, was es kosten würde und wer als Nächstes entscheidet.

155 Plätze, eine Wiese, drei Wege: Wie geht es weiter mit dem Pendlerparkplatz in Keitum?
Sylt1 / Sylter Filmmanufaktur
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Pendlerparkplätze auf Sylt sind ein bisschen wie Strandkörbe im August: Es gibt sie, aber nie ganz genug. Am Keitumer Bahnhof soll sich das ändern, irgendwann jedenfalls. Seit Mitte Oktober liegt der Gemeinde ein Konzept für einen privat betriebenen Parkplatz auf der Wiese direkt neben dem bestehenden Platz vor. Ob daraus etwas wird, ist offen. Was feststeht, steht in den Unterlagen der Gemeinde Sylt, und die haben wir uns angesehen.

So sieht es heute aus

Der Park-and-Ride-Platz am Bahnhof Keitum liegt an der K117 und hat nach Angaben der Deutschen Bahn 155 Stellplätze, vier davon barrierefrei. Bezahlt wird am Automaten: 12 Stunden kosten 1,50 Euro, 24 Stunden 2,50 Euro, zwei Tage 6 Euro und drei Tage 8 Euro. Für Sylter Verhältnisse ist das fast schon ein Schnäppchen.

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Warum ausgerechnet Keitum?

Die Idee ist nicht neu. Bereits 2020 hat die Gemeinde das Büro SHP Ingenieure beauftragt, die Parksituation auf der Insel zu untersuchen, inklusive der Plätze an den Bahnhöfen in Westerland, Keitum und Morsum. Das Ergebnis laut Beschlussvorlage der Verwaltung: Keitum hat das größte Potenzial für eine Erweiterung. Die Zufahrt über die K117 sei optimal, das Umfeld wenig empfindlich, der Ort werde nicht belastet und der Platz sei für Nutzer am attraktivsten.

Umgesetzt wurde bisher nichts, frühere Ideen wurden laut Vorlage nicht weitergeführt. Wieder in Bewegung kam das Thema durch einen Antrag der Sylter Unternehmer vom 2. Juli 2025 beim Ortsbeirat Keitum. Der Titel ist so präzise wie unromantisch: Erweiterung des Parkplatzangebots am Bahnhof Keitum durch Umwidmung der angrenzenden westlichen Fläche.

Das Konzept auf dem Tisch

Nach einem gemeinsamen Termin mit den Sylter Unternehmern und der Verwaltung hat der Eigentümer der westlich angrenzenden Flurstücke 118, 121 und 125 am 15. Oktober 2026 ein Konzept für einen privatwirtschaftlichen Parkplatz vorgelegt. Auf einem Luftbild in der Vorlage ist die mögliche Erweiterungsfläche westlich des heutigen Platzes eingezeichnet.

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Drei Wege, eine Wiese

Die Verwaltung hat der Politik drei Möglichkeiten aufgeschrieben:

  • Variante a: Die Verwaltung erarbeitet eigene Vorschläge, bei denen die Erweiterung auf dem gemeindlichen Grundstück bleibt.
  • Variante b: Die Verwaltung prüft das Konzept des Eigentümers und verhandelt mit ihm, auch über andere Lösungen.
  • Variante c: Alles bleibt, wie es ist.

Die Varianten a und b schließen sich nicht aus. Und c ist, wie so oft im Leben, die bequemste.

Was würde das kosten?

Ganz ohne Papierkram geht es nicht. Sowohl für a als auch für b müsste der bestehende Bebauungsplan geändert werden. Baut die Gemeinde selbst, übernimmt das eigene Personal die Planung, dazu kämen Kosten für mögliche Gutachten und für Ausgleichsmaßnahmen. Baut ein privater Investor, zahlt er laut Vorlage sämtliche Aufwendungen selbst. Ausgleichsmaßnahmen für die zusätzliche Fläche fallen in jedem Fall an.

Und noch ein Punkt aus der Vorlage, der für Steuerberater spannender ist als für Pendler: Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes ist ab Januar 2027 jeder öffentliche gebührenpflichtige Parkplatz umsatzsteuerpflichtig, also auch ein neuer in Keitum.

Wie geht es weiter?

Am 3. November stand das Thema öffentlich auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Laut Ratsinformationssystem der Gemeinde sind als weitere Stationen der Ortsbeirat Keitum/Munkmarsch, der Bau- und Planungsausschuss und die Gemeindevertretung vorgesehen. Termine dafür stehen noch nicht fest. Bis dahin gilt am Keitumer Bahnhof die bewährte Sylter Regel: Wer früh kommt, parkt.

Kurz erklärt: Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan, kurz B-Plan, legt fest, was auf einer Fläche gebaut werden darf. Soll aus einer Wiese ein Parkplatz werden, muss der Plan in einem eigenen Verfahren geändert werden, mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Das dauert in der Regel mehrere Monate.

Quellen: Beschlussvorlage 2026/FB4UuB/0081 der Gemeinde Sylt (Ratsinformationssystem, abgerufen am 06.11.2026), Parkplatzangaben der Deutschen Bahn für den Bahnhof Keitum (abgerufen am 06.11.2026).

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