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Vier Jahre Haft für den „Sylter Weinkönig“

In diesem Sylt News Artikel

Das Landgericht Kiel hat den ehemaligen Luxusweinhändler aus Westerland wegen Anlagebetrugs und Insolvenzverschleppung verurteilt. Er weinte im Gerichtssaal – und legte umgehend Revision ein.

Mit einem Paukenschlag endete am Mittwoch vor dem Landgericht Kiel der monatelange Prozess gegen den als „Weinkönig von Sylt“ bekannt gewordenen Händler: Der 56-jährige gebürtige Österreicher wurde zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – wegen gewerbsmäßigen Anlagebetrugs in 124 Fällen sowie Insolvenzverschleppung.

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Die Eckdaten des Urteils

  • Freiheitsstrafe: 4 Jahre und 3 Monate
  • Straftaten: Anlagebetrug (124 Fälle) + Insolvenzverschleppung
  • Forderung der Staatsanwaltschaft: 4 Jahre 6 Monate
  • Plädoyer der Verteidigung: Freispruch
  • Revision bereits eingelegt
  • Unterdeckung zum Tatzeitpunkt (Ende 2018): ca. 1,5 Mio. €

Ein Imperium aus Luxuswein – und sein Zusammenbruch

Seit 2003 betrieb der Angeklagte auf Sylt einen Weinhandel mit Gastronomiebereich, ergänzt durch ein Feinkostgeschäft. Sein Name war in der deutschen Promi-Szene ein Begriff. Er importierte und exportierte Spitzenweine in alle Welt, eigens produzierter Gin in aufwändigen Bleikristall-Karaffen für 590 Euro ergänzte das Portfolio. Das Modell klang verlockend: Kunden konnten über sogenannte Subscriptions-Kontrakte in edle Weine investieren – mit garantierten Renditen zwischen sechs und 17 Prozent und einer Rücktrittsoption.

Doch laut Staatsanwaltschaft war das Unternehmen spätestens Ende November 2018 zahlungsunfähig. Verbindlichkeiten von rund 1,6 Millionen Euro standen einer Unterdeckung von etwa 1,5 Millionen Euro gegenüber. Die Insolvenz hätte bis Jahresende 2018 angemeldet werden müssen – eingereicht wurde der Antrag erst im Januar 2020. In der Zwischenzeit, so die Anklage, wurden Rückzahlungen und Renditen mit frischem Anlegergeld bedient: ein klassisches Schneeballsystem.

Tränen vor Gericht – und eine andere Version der Ereignisse

Der Angeklagte bestritt bis zuletzt alle Vorwürfe. Als er erstmals selbst vor Gericht sprach, brach er in Tränen aus. Er habe noch 2019 Rechnungen in Millionenhöhe bezahlt, von Zahlungsunfähigkeit 2018 könne keine Rede sein. Die eigentliche Ursache des Kollapses sei ein Brandanschlag auf sein Hauptlager gewesen – der ihn psychisch so stark erschüttert habe, dass er wegen Depressionen in Behandlung musste. Die Versicherung habe trotz 25-jähriger Schadensfreiheit nicht gezahlt, weshalb er in eine Abwärtsspirale geraten sei.

Heftige Kritik übte der Händler außerdem am Insolvenzverwalter, der seinen Angaben zufolge Weine und Gin unter Wert verkauft und sein internationales Netzwerk ignoriert habe. „Heute wird die Karaffe im Netz für 850 Euro gehandelt“, sagte er laut SHZ– damals sei sie zum Spottpreis an Insulaner abgegeben worden. Wer das Lager angezündet hat, konnte nie ermittelt werden; das Verfahren gegen Unbekannt wurde eingestellt.

Was das Gericht entschied

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft weitgehend, blieb beim Strafmaß jedoch knapp unter deren Forderung von vier Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und legte noch am Tag des Urteils Revision ein – der Fall könnte also in die nächste Instanz gehen.

Für den einstigen Weinhändler bedeutet das Urteil das juristische Finale eines tiefen Falls: Von Sylt nach Tirol, von der Promi-Insel in eine 15-Quadratmeter-Bar, die er nach eigenen Angaben nur noch vier Tage die Woche betreiben kann. „Ich habe nicht nur meine wirtschaftliche Existenz verloren, sondern auch meine Familie“, sagte er unter Tränen, wie die SHZ berichtete. Ob das Urteil Bestand hat, wird nun das Revisionsgericht entscheiden.

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