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Schnipp-Schnapp-Verbot: Warum Sie Ihre Bäume auf Sylt jetzt nicht „köpfen“ dürfen

Schutz des Baumbestands auf Sylt

In diesem Sylt News Artikel

SYLT. Nach dem Frost ist vor der Gartenschere: Sobald die Sonne die ersten Wintergeister vertreibt, juckt es vielen Sylter Grundstücksbesitzern in den Fingern. Doch Vorsicht! Die Inselverwaltung warnt eindringlich vor radikalen Kahlschlägen. Wer seinem Baum einfach die Krone klaut, riskiert nicht nur die Gesundheit des Gehölzes, sondern auch saftige Bußgelder.

Die Uhr tickt: Frist bis Ende Februar

Wer größere Rückschnitte plant, muss sich sputen. Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schutzfrist des Bundesnaturschutzgesetzes. Dann haben Vögel und andere tierische Inselbewohner Vorrang – radikale Eingriffe an Bäumen, Hecken und Gebüschen sind dann tabu, um Brutstätten nicht zu gefährden.

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Kappung ist keine Pflege, sondern Körperverletzung

Immer wieder beobachtet die Verwaltung sogenannte Kappungen. Dabei wird die Krone eines Baumes unsachgemäß „abgesetzt“. Florian Korte, Sprecher der Inselverwaltung, findet dafür klare Worte: Das ist keine Pflege, sondern ein massiver Schaden.

Warum „Köpfen“ gefährlich ist:

  • Photosynthese-Schock: Der Baum verliert seine „Lungen“ (Blätter) und verhungert quasi bei lebendigem Leib.
  • Statik-Chaos: Die wilden Neuaustriebe nach einer Kappung sind oft instabil und brechen leichter ab. Der Baum wird zur Gefahr.
  • Pilz-Einladung: Große Wunden heilen schlecht. Fäulnis und Pilze haben leichtes Spiel und zerstören die Standsicherheit.

Sonderregeln für Westerland und Keitum

Besonders in Westerland und Keitum versteht die Gemeinde keinen Spaß, wenn es um das grüne Erbe geht. Hier greifen spezielle Baumschutzsatzungen:

  • Ab 60 cm Stammumfang (gemessen in 1 Meter Höhe) ist fast jeder Baum „prominent“ und damit geschützt.
  • In Keitum gilt der Schutz in privaten Gärten speziell für die ortsbildprägenden Bäume im Vorgarten.

Wichtig: Wer einen geschützten Baum fällen oder massiv stutzen will, braucht eine Genehmigung. Diese ist gebührenpflichtig und zieht meistens eine Pflicht zur Ersatzpflanzung nach sich.

Fachgerechte Pflege statt Kahlschlag

Erlaubt und ausdrücklich erwünscht ist die Kronenpflege. Das Entfernen von Totholz oder kranken Ästen im Feinastbereich dient der Baumgesundheit und der Verkehrssicherheit – das darf man sogar das ganze Jahr über.

Kontakt zum „Baum-Experten“ der Insel

Bevor Sie die Motorsäge anwerfen und es später bereuen, fragen Sie lieber nach. Die Inselverwaltung hat dafür einen eigenen Experten: Peter Harms.

  • Telefon: 04651 / 851-435
  • E-Mail: baumschutz@gemeinde-sylt.de

Bäume filtern unsere Luft, bremsen den Wind und machen Sylt erst so richtig lebenswert. Gehen wir also pfleglich mit ihnen um!


Tipp für Sylt1-Zuschauer: Schauen Sie doch mal in das Infoblatt Baumpflege_Wissenwertes_2025.pdf auf der Homepage der Gemeinde. Dort finden Sie bebilderte Beispiele, was erlaubt ist und was den Baum (und Ihren Geldbeutel) teuer zu stehen kommen könnte.

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