Sylt News
AIhr Leitfaden zur legalen Vermietung: Was Eigentümer einer Ferienwohnung auf Sylt jetzt wissen müssen

Die Vermietung einer Ferienwohnung auf Sylt ist attraktiv, unterliegt jedoch klaren rechtlichen Rahmenbedingungen1. Seit dem Frühjahr 2023 führt der Kreis Nordfriesland eine systematische Überprüfung der Genehmigungen für Ferienwohnungen durch, um für Rechtssicherheit zu sorgen2. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt wissen müssen.
Warum wird Ihre Ferienwohnung auf Sylt überprüft?
Hintergrund der Kontrollen sind zahlreiche Fälle, in denen Wohnraum ohne die notwendige Baugenehmigung als
Ferienwohnung auf Sylt vermietet wurde3. Die Gemeinden auf der Insel passen derzeit ihre Bebauungspläne an, um eine gesunde Balance zwischen dauerhaftem Wohnraum für Einheimische und der Ferienvermietung sicherzustellen4.
Genehmigung: Wann brauchen Sie einen Antrag für Ihre Ferienwohnung?
Vom Gesetz her wird eine Ferienwohnung anders behandelt als eine normale Wohnung5. Wenn Sie eine genehmigte Dauerwohnung als Ferienwohnung vermieten möchten, müssen Sie in der Regel eine Nutzungsänderung beantragen6.
Wichtige Ausnahmen für Altbauten:
Für ältere Gebäude gibt es großzügige Ausnahmeregelungen. Eigentümer müssen nichts unternehmen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Gebäude vor dem 01. August 1962 errichtet: Eine flexible Nutzung als Dauer- und Ferienwohnung ist ohne gesonderten Antrag erlaubt7.
- Gebäude vor dem 01. Januar 1977 errichtet: Auch hier ist die flexible Nutzung zulässig, sofern damals kein Bebauungsplan für das Gebiet bestand und die Wohnung als solche genehmigt wurde8.
Achtung: Beide Ausnahmen gelten nur, wenn an dem Gebäude später keine ungenehmigten baulichen Änderungen vorgenommen oder neue Ersatzgenehmigungen erteilt wurden9. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist ein Wechsel zwischen Dauer- und Ferienvermietung jederzeit rechtssicher möglich10.
Unsicher? So schaffen Sie Klarheit für Ihre Ferienvermietung
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre
Ferienwohnung auf Sylt rechtmäßig genutzt wird, sollten Sie Ihre Bauunterlagen prüfen11. Fachliche Unterstützung für eine erste Einschätzung bieten auch Architektinnen und Architekten12.
Der Ablauf der Kontrollen: Was passiert wann?
Die Überprüfungen erstrecken sich über mehrere Jahre, sodass Eigentümer genügend Zeit haben, ihre Situation zu klären13. Der Prozess läuft in der Regel wie folgt ab:
- Erfassung: Der Kreis identifiziert potenziell nicht genehmigte Ferienwohnungen in einem bestimmten Gebiet14.
- Prüfung der Gemeinden: Die Gemeinden erhalten bis zu 18 Monate Zeit, um ihre Bebauungspläne bei Bedarf anzupassen15.
- Nutzungsuntersagung: Erst nach Ablauf dieser Frist werden weitere Nutzungsuntersagungen ausgesprochen, falls eine Legalisierung der Ferienwohnung nicht möglich ist16.
- Ausnahme bei Gefahr: Eine sofortige Schließung erfolgt nur, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, z.B. durch fehlende Rettungswege17.
Wichtige Ansprechpartner und Kontaktstellen
- Einsicht in Bauunterlagen:
- Gemeinden Sylt, List, Hörnum:
bauakten@gemeinde-sylt.de
oder 04651-851018. - Gemeinde Kampen:
kirsten.biss@gemeinde-kampen.de
oder 04651-46981319. - Gemeinde Wenningstedt-Braderup:
info@wenningstedt.de
oder 04651-447020.
- Gemeinden Sylt, List, Hörnum:
- Allgemeine Auskünfte & Beratung:
- Kreis Nordfriesland (Bauaufsicht):
info@nordfriesland.de
oder 04841-67-0. Online:www.nordfriesland.de/Bauaufsicht
21. - Grundstücksdaten & Planung: Online-Portal SyltGIS unter
www.syltgis.de
22. - Weitere Informationen: Auf der Webseite der Gemeinde Sylt unter
h
ttps://gemeinde-sylt.de/ortsentwicklung/ferienwohnen/
23.
- Kreis Nordfriesland (Bauaufsicht):