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Straßenbau auf Sylt – Sylter Bürger sind entsetzt

: Straßenbau auf Sylt - Sylter Bürger sind entsetzt

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Straßenbau auf Sylt – Sylter Bürger sind entsetzt

Gesetzestexte oder Verordnungen verständlich darzulegen, ist manchmal nicht ganz einfach. Der Straßenbaubeitrag und die daraus resultierende Problematik kann jedoch einfach erklärt werden. Es gibt viele Straßen auf der Insel, in der kaum noch Einheimische leben. Ferienwohnungen dominieren die ehemals von Syltern Siedlungen. Der Ganzjahrestourismus sorgt dennoch für Verkehr in diesen Straßen. Teilweise werden die Straßen über Gebühr benutzt. Die Folge sind Schlaglöcher und Risse. Zahlen muss dies der Hausbesitzer, der vielleicht noch nicht mal ein Auto zur Verfügung hat. Andererseits müssen die Straßen der Insel drigend geflickt werden…. Sanierungsstau – ein Wort, dass es wohl nur im Beamtendeutsch gibt.

Von vielen Einheimschen wird der Straßenbaubeitrag auf Sylt deshalb als soziale Ungerechtigkeit wahrgenommen, Die Belastung für Familien liegt aufgrund der Insellage ohnehin über dem Bundesdurchschnitt . Hohe Versorgungs- und Lebenshaltungskosten erschweren das Leben der Insulaner zusätzlich. Die Gemeinde verfügt jedoch über Rücklagen von 40 Millionen Euro und erhält einen Zuschuß vom Land…

Straßenbau auf Sylt -Die Optionen

Es gibt drei Modelle für den Straßenbaubeitrag, wie durch die ‚Lüneburger Entscheidung‘ des Oberverwaltungsgerichts festgelegt:

  1. Anliegerstraße (in der Regel 25 % Gemeindeanteil)
  2. Haupterschließungsstraße (40 bis 50 % Gemeindeanteil)
  3. Hauptverkehrsstraße (in der Regel 40 bis 75 % Gemeindeanteil)

“Je höher der Anteil des Fremdenverkehrs in der Zweckbestimmung einer Verkehrsanlage zu Buche schlägt, desto geringer ist der Anteil der Anlieger am umlagefähigen Aufwand.”

Seit Ende 2017 liegt es im Ermessen der Kommunen in Schleswig-Holstein, ob sie Beiträge für den Straßenausbau erheben. Die Gemeinde Sylt berechnet jedoch trotzdem weit über dem Höchstsatz und trägt nur 15 % anstatt der mindestens erforderlichen 25 %. Die Gründe dafür bleiben unklar, und die Möglichkeit, die Kosten ganz zu übernehmen oder darauf zu verzichten, könnte den Bürgern erheblich helfen. Denn durch die vielen Gäste der Insel werden auch die Straßen belastet.

In Hamburg und vielen anderen Bundesländern abgeschafft

In Hamburg wurde der Beitrag bereits 2016 abgeschafft, und auch in anderen Bundesländern wie Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurde er gestrichen. Angesichts der aktuellen Krise könnte es ein positives Signal sein, Sylter mit Erstwohnsitz von diesen Zahlungen zu befreien, während Gewerbetreibende weiterhin belangt werden könnten.

Die Ungerechtigkeit wird durch die steuerliche Einschätzung verstärkt. Während gewerbliche Anlieger die Beiträge als Werbungskosten geltend machen können, sind die dort wohnenden Bürger schlechter gestellt. Es gibt sicherlich kreativere Lösungen als die, die aus dem Westerländer Rathaus kommen.

Sönke Andersen und Torben Uekermann haben auf der Insel 800 Stimmen gesammelt, was auf einen Bedarf hinweist. Die Entscheidung darüber, ob Sylter mit Erstwohnsitz von den Zahlungen befreit werden, ist noch offen. Entscheidungen wurden möglicherweise getroffen, und es soll ein Gespräch mit Bürgermeister Häckel und den beiden Unterschriftensammlern geben, vielleicht im Sinne sozialer Gerechtigkeit.

Straßenbau auf Sylt – Beide haben auch ein Statement geschrieben. Dieses posten wir hier

Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung auf Sylt Widerspruch bei Zahlungsbescheid kann sinnvoll sein!

Was wir kritisieren Was wir fragen Was wir fordern Was wir allen Betroffenen raten

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Über den Antrag der Gemeindevertretung an die (Gemeinde-)Verwaltung, eine transparente Bewertung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) zur Veranschaulichung der finanziellen Belastung vorzustellen, wurde dem Bau- und Planungssauschuss in der Sitzung am 12.06.2023 eine erhöhte Haushaltsbelastung als Folge vorgestellt, sollte die Gemeinde einen Verzicht oder inhaltlich die SAB zum Vorteil und zur Entlastung der Bürger verändern wollen.

„Wir sind hier doch nicht bei Wünsch Dir was“

wurde bei allem Verständnis für das Anliegen der Bürger argumentiert. Es [was?] wäre für die Gemeinde finanziell nicht zumutbar. Die Zumutung der Bürger wurde nicht bewertet. In Sachen Straßenausbaubeitragssatzung hat sich die Gemeinde entschlossen, nun ein „Beratungsruheintervall“ bis Ende 2024 einzulegen! Wir haben aus eigener Initiative recherchiert.

Die Gemeinde bekommt tatsächlich Zuschüsse im Rahmen des „Kommunalen Finanzausgleiches“ (KFG) durch Schlüsselzuweisungen gem. § 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) des Landes. Diese sind zur gezielten Verwendung für den Straßenbau der Gemeindestraßen anzuwenden.

Das haben wir der Gemeinde im August schriftlich nachgewiesen und um ein Gespräch gebeten. Bis heute gibt es darauf keine Antwort! Da wir davon ausgehen, dass sämtliche Beschlüsse der Gemeindevertretung zu diesem Thema möglicherweise auf Grundlage unzureichender Informationen entschieden worden sind, wären diese anfechtbar. Unsere Anfragen blieben bis heute unbeantwortet – und es sind wesentliche Verständnisfragen hinzugekommen.

Denn die Bürger wollen verstehen, warum die Gemeinde eine Straßenausbaubeitragsatzung noch für begründet hält. Wo sind die finanziellen Zuweisungen verbucht? Annähernd 90% der Gemeinden in Schleswig-Holstein haben solche Satzungen abgeschafft. Die Gemeinde Sylt hat Rücklagen in Höhe von über 46 Millionen Euro gebildet. Ebenso unbeantwortet blieb die Anfrage hinsichtlich des aktuellen Status, ob die Gemeinde den Kairem Ingiwai ein weiteres Mal als „Erschließungsstraße“ sanieren durfte. Hier haben wir den B-Plan 41 als Aussage der Gemeinde zur Bewertung sowie eine Straßenanliegerbescheinigung zugesandt. Wir würden uns freuen, wenn die Gemeinde endlich einmal das beherzigt, was sie zum alljährlichen Neujahrsempfang predigt: Bürgernähe auf Augenhöhe! Sönke Andersen und Torben Uekermann

COVERBILD von Straßenbau auf Sylt – Patrick Melchior

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