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Ab sofort 2G-Plus Regel auch für Sylter Welle und Syltness Center

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Bade- und Saunavergnügen sowie Wellness sind nur noch mit einem negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, möglich.

Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein sieht Verschärfungen für Geimpfte und Genesene in verschiedenen Freizeitbereichen vor – unter anderem auch in Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Ab sofort gilt in der Sylter Welle und im Syltness Center die 2G-Plus Regel: Geimpfte und Genesene brauchen ab Mittwoch, 12.01.2022 zusätzlich zum 2G-Status einen offiziell anerkannten Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Beide Nachweise sowie ein gültiges Ausweisdokument müssen beim Zutritt vorgelegt werden.

Ausnahme für medizinisch notwendige Anwendungen

Medizinisch notwendige Anwendungen im Syltness Center sind für ungeimpften Personen, die nachweislich nicht geimpft werden können oder dürfen unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen PCR Tests möglich.

Teststation in der Nähe

Die nächste Testmöglichkeit für Antigen-Schnelltests ist das Testzentrum im Syltness Center. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 09.30 – 15.30 Uhr.

 

Alle aktuellen Informationen sind auch online unter www.sylterwelle.de und www.syltnesscenter.de zu finden. Telefonisch ist der Insel Sylt Tourismus-Service montags bis freitags von 08.00 – 17.00 Uhr unter 04651 9980 erreichbar.

 

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