Westerland
Das Amt für Umwelt, Landschaft und Küste der Gemeinde Sylt weist darauf hin, dass vom 15. März bis zum 15. Juli für das FFH-Gebiet Flugplatz die Brut- und Setzzeit zum Schutz von Jungtieren besteht. In dieser Zeitspanne brüten bzw. bekommen die Tiere ihre Jungen. Es gilt eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Auf der gesamten Fläche zwischen der Straße zum Marinegolfplatz und dem Radweg nach Braderup müssen alle Hunde angeleint werden. Der freie Auslauf ist nur auf den dafür gekennzeichneten und eingezäunten Flächen am Flugplatz, an der Nordseeklinik und hinter Halemdüür gestattet. Die Landschaftswarte des Landschaftszweckverbandes Sylt werden während dieser Zeit im Gebiet regelmäßig Kontrollgänge durchführen und Informationsflyer zum Thema verteilen. Zusätzlich weist die Gemeinde Sylt darauf hin, dass in allen Naturschutzgebieten ganzjährig ein generelles Anleingebot für Hunde besteht.
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