Gebührensenkung für Abwasser
Sylt
Der Abwasserzweckverband hat einstimmig beschlossen, die Gebühren für Gewerbetreibende und Privathaushalte künftig zu senken. Die finanzielle Entlastung läuft im Fall der Gewerbe über die Umsetzung von EU-Steuerrecht und bei den Privaten über eine Gebührensenkung. Ab 1. Januar 2017 führt der Abwasserzweckverband die Umsatzsteuer ein und folgt damit einer Änderung im EU-Steuerrecht. Gewerbliche Kunden können sich die vom Wasserdienstleister in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Private Verbraucher erhalten die Mehrwertsteuer nicht zurück, aber es ist dennoch eine Gebührensenkung vorgesehen. Der Verband will die Anschlussnehmer entlasten, die nicht von dem Vorteil profitieren. Mitte 2017 könnte die Gebührenanpassung umgesetzt werden.
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