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Im Streit um den Offshore-Windpark «Butendiek» in der Nordsee vor Sylt musste der Naturschutzbund (Nabu) vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine weitere Niederlage hinnehmen. Die Naturschützer hatten auf Beseitigung eines Umweltschadens geklagt. Das Gericht wies am Donnerstag die Klage zurück, da der Eintritt eines Umweltschadens in den Augen der Richter nicht glaubhaft belegt wurde. Gegen das Urteil ist jetzt noch eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.


