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Was auf der Insel am Haken hängt
Sylt /
Makrelen, Schollen, Hornhechte und manchmal sogar ein dicker Wolfsbarsch: Die Nordsee rund um Sylt ist für passionierte Angler schon lange kein Geheimtipp mehr. Der reiche Fischbestand, die abwechslungsreichen Fanggründe und die unterschiedlichen Angelmöglichkeiten ziehen Hobby-Fischer aus ganz Deutschland an die insularen Angel-Hotspots, wie die Hörnumer Mole, das Rantum-Becken oder den Lister Ellenbogen. Besonders in den Sommermonaten kann der Angler auf der Insel erfolgreich sein: Am gesamten Weststrand können in der Abenddämmerung beim Brandungsangeln Schollen gefangen werden, im Hochsommer ziehen die Makrelen dicht an der Sylter Küste vorbei und Hornhechte beißen besonders gern bei Sonnenschein um die Mittagszeit.
Was müssen Angler auf Sylt beachten?
Aber bevor ein Angler seinem Hobby nachgehen kann, muss er sich mit den rechtlichen Aspekten der Fischerei auseinandersetzen, die in Schleswig-Holstein gelten. Im Meer herrscht zwar freier Fischfang, dennoch darf nicht einfach jeder seine Angel auswerfen. „Grundsätzlich gilt, dass jeder Angler im Besitz eines Fischereischeins sein muss“, sagt Dr. Roland Lemcke von der Landesfischereiverwaltung, „das ist der Führerschein zum Angeln“. Genau wie den echten Führerschein erhält man den Fischereischein nur nach dem erfolgreichen Abschluss einer Prüfung, der so genannten Fischereischeinprüfung.
Allerdings ist auf der Insel auch ein Angeln ohne diesen Angel-Führerschein möglich: Als Zugeständnis an den Tourismus hat Schleswig-Holstein den Urlauber-Fischereischein eingeführt, der Angeln auch ohne den Jahres-Fischereischein mit bestimmten Einschränkungen ermöglicht. „Diese Ausnahmegenehmigung ist 28 Tage gültig, kann einmal pro Jahr verlängert werden und kostet 20 Euro bei der Erstausstellung und zehn Euro bei Verlängerung“, erklärt Lemcke. . Die Ausstellung ist bei allen Ordnungsämtern in Schleswig-Holstein und neuerdings auch online möglich. „Allerdings sollten sich besonders die Urlaubs-Angler die notwendigen Kenntnisse und Regeln des Angelns und den Umgang mit den gefangenen Fischen aneignen“, betont Lemcke. Dazu gehöre auch das fachgerechte Töten des Tieres.
Außerdem müssen Schonzeiten und Mindestmaße der Fische beachtet werden. Bei der Ausgabe des Urlauberfischereischeins muss der Angler daher auch von einem Merkblatt Kenntnis nehmen, das diese und andere wichtige Punkte behandelt. Der Urlaubs-Angler kann sich auch vorab informieren, denn das Merkblatt sowie die zu beachtenden fischereirechtlichen Vorschriften stehen auf den Internetseiten der Landesregierung zum Download bereit.
Angeln im Binnengewässer
Wer lieber auf Fischarten in Binnen-Gewässern angeln möchte, wird im Osten der Insel fündig: Der Anglerverein Sylt bietet in Zusammenarbeit mit dem Tourismus-Service Keitum Angelmöglichkeiten in verschiedenen Gewässern an. Zum einen das Katrevel, ein überschaubarer See inmitten der Morsumer Wiesen, der über eine ausgewogene Artenvielfalt an Fischen verfügt, wobei sich der Fischbestand in Hecht, Zander, Barsch, Aal, Karpfen, Schleie sowie verschiedene Weißfischarten aufteilt.
Alternativ bietet sich der Siel an, der sich einem Flusslauf ähnlich zwischen Tinnum und Morsum 18 Kilometer lang über den Mittelteil der Insel Sylt schlängelt. Auch hier ist eine Vielzahl von Fischen vertreten: Karpfen, Schlei, verschiedene Weißfischarten sowie Hecht, Barsch und Aal.
Urlauber dürfen nur im Katrevel und im Sielzug angeln. Dafür müssen sie eine Tages- oder Wochenkarte erwerben, die sie unter anderem im beim Angelverein oder im Edeka-Markt in Keitum erhalten. Diese Karten gibt es allerdings nur, wenn die Urlauber die Fischereischeinprüfung und den Fischereischein nachweisen können.
Wer beim Angeln ohne gütige Erlaubnis erwischt wird, hat mit einer Strafe zu rechnen: „Fischereischeinvergehen in Küstengewässern ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe belangt wird“, erklärt Lemcke. „Beamte der oberen Fischereibehörde und der Wasserschutzpolizei, aber auch ehrenamtliche Fischereiaufseher kontrollieren regelmäßig die Angler.“ Schwarzfischerei im Binnengewässer sei dagegen eine Straftat: „Das so genannte Schwarzangeln ohne Papiere gilt als Fischwilderei und kann mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.“ (Quelle – Sylter Rundschau)
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