Verlängerung der Bäderverordnung
Seit Januar 2014 regelt die sogenannte Bäderverordnung die Öffnungszeiten für den Einzelhandel in Tourismus-Regionen. Wie rsh berichtet, ist die Regelung jetzt mit minimalen Änderungen verlängert worden. Das gibt dem Einzelhandel Rechtssicherheit für die nächsten fünf Jahre. Die Bäderverordnung sieht vor, dass Geschäfte vom 15. März bis 31. Oktober sowie von Mitte Dezember bis Anfang Januar sonntags öffnen dürfen. Auf Sylt hat der Einzelhandel an Sonn- und Feiertagen in der Regel von 11 bis 17 Uhr geöffnet.
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