Sylts gefährlichste Versuchung: Die Tourismusabgaben in Deutschland steigen im Jahr 2026 spürbar an, doch ein genauer Blick auf die Zahlen räumt mit einem weitverbreiteten Vorurteil auf: Sylt ist bei der Kurtaxe keineswegs der absolute Spitzenreiter der Republik.
Zwar hat die Nordseeinsel die Abgaben für die Hauptsaison moderat angehoben – in Rantum und Westerland auf 4,10 Euro, in Kampen auf 4,00 Euro und in List auf 3,60 Euro –, doch im norddeutschen Vergleich bewegt sich Sylt damit eher im oberen Mittelfeld. Wer echte Spitzenpreise sucht, muss auf die ostfriesischen Inseln blicken, wo bis zu 4,95 Euro verlangt werden, oder nach Spiekeroog, das mit 5,50 Euro den bundesweiten Höchstwert markiert. Auch direkt auf dem Festland in Sankt Peter-Ording oder Büsum zahlen Gäste mittlerweile 4,00 Euro pro Tag.
Sylts gefährlichste Versuchung – Zweckgebunden
Diese klassische Kurtaxe hat bei aller Belastung für den Geldbeutel jedoch einen entscheidenden, unverzichtbaren Vorteil: Sie ist streng zweckgebunden. Jeder Cent fließt garantiert in die touristische Infrastruktur zurück, finanziert saubere Strände, Promenaden, Rettungsschwimmer und den Service vor Ort. Doch immer wieder liebäugeln klamme Kommunen mit einem anderen, weitaus lukrativeren Modell, das sich bei genauerem Hinsehen als existenzielle Bedrohung für die Gastgeber und die gesamte Destination entpuppt: der prozentualen Bettensteuer.
Eine solche Übernachtungssteuer mag für Stadtkämmerer wie ein genialer finanzpolitischer Schachzug wirken, ist in der Realität jedoch ein massiver Raubzug, der fast ausschließlich auf dem Rücken der Hotellerie und der Vermieter ausgetragen wird. Der gravierendste Kritikpunkt ist die völlig fehlende Zweckbindung dieser Abgabe.
Während die Kurtaxe dem Tourismus zugutekommt, verschwindet die Bettensteuer als „allgemeines Deckungsmittel“ im anonymen schwarzen Loch des kommunalen Haushalts. Sie dient oft schlichtweg dazu, städtische Schulden abzubauen, Verwaltungsapparate zu finanzieren oder Löcher zu stopfen, die durch jahrelange politische Fehlentscheidungen entstanden sind.
Wie extrem und unverhältnismäßig dieser finanzielle Hebel in der Praxis ausfällt, wird an einem makroökonomischen Szenario für ganz Sylt deutlich. Die Insel verzeichnet jährlich rund 6,5 Millionen Übernachtungen. Geht man bei der aktuellen Preisentwicklung im Premiumsegment, der gehobenen Hotellerie und den Ferienwohnungen von einem sehr konservativ geschätzten Durchschnittspreis von 120 Euro pro Übernachtung und Person aus, ergibt das ein jährliches reines Logis-Umsatzvolumen von fast 800 Millionen Euro.
Sylts gefährlichste Versuchung – 60 Millionen Euro
Würde die Politik nun – dem Vorbild von Städten wie Flensburg oder Berlin folgend – eine Bettensteuer von 7,5 Prozent beschließen, entstünde eine astronomische Summe: Knapp 60 Millionen Euro würden dem touristischen Kreislauf der Insel jedes Jahr entzogen.
60 Millionen Euro, die von den Gästen zusätzlich bezahlt werden müssen. Die eigentliche Arbeit bleibt derweil komplett an den Gastgebern hängen. Hoteliers und Vermieter werden zu unfreiwilligen, unbezahlten Steuereintreibern degradiert.
Sie müssen die Abgabe treuhänderisch einziehen, den immensen buchhalterischen Mehraufwand stemmen und dem Gast am Tresen erklären, warum sein Sylt-Urlaub plötzlich hunderte Euro teurer wird. Gleichzeitig müssen sie zusehen, wie ihre mühsam kalkulierten Preise durch die Steuer künstlich in die Höhe getrieben werden, was ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit auf dem hart umkämpften Markt massiv schwächt.
Doch das wahre Schreckensszenario offenbart sich erst im kommunalrechtlichen Ernstfall: Was passiert, wenn die Gemeinde in finanzielle Schieflage gerät und keinen genehmigten Haushalt mehr vorweisen kann?
Genau hier schnappt die Steuerfalle gnadenlos zu. Befindet sich eine Kommune in der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“ (weil die Kommunalaufsicht den Haushalt wegen zu hoher Schulden oder Defizite nicht genehmigt), darf die Gemeinde gesetzlich nur noch Pflichtaufgaben finanzieren. Dazu gehören Schulen, Feuerwehr oder die innere Verwaltung.
Sylts gefährlichste Versuchung – Der Super GAU
Tourismusförderung, Destinationsmarketing, Event-Budgets und Investitionen in freiwillige touristische Infrastruktur zählen kommunalrechtlich jedoch zu den „freiwilligen Leistungen“. Das bedeutet in der Konsequenz: Die Gemeinde darf das Geld aus der Bettensteuer gar nicht mehr für den Tourismus ausgeben, selbst wenn sie wollte. Das Budget wird sofort eingefroren.
Für Sylt wäre dies der absolute Super-GAU. Die Hoteliers würden als Steuereintreiber Jahr für Jahr 60 Millionen Euro von ihren Gästen einziehen und an die Gemeinde überweisen. Diese Millionen würden jedoch eins zu eins im Schuldendienst oder in der Verwaltung versickern, während der Tourismus-Service ausblutet, Marketingkampagnen gestoppt werden müssen und die Infrastruktur verfällt, weil keine Gelder mehr freigegeben werden dürfen. Der Gast zahlt Premiumpreise inklusive horrenden Steuern und findet eine Destination vor, die sich ihre eigene Pflege nicht mehr leisten kann.
Sylt gefährlichste Versuchung wäre ein System, das den wirtschaftlichen Erfolg von gut geführten Betrieben regelrecht bestraft und die Verantwortung für klamme öffentliche Kassen bequem und ohne Gegenleistung auf die Tourismuswirtschaft abwälzt. Eine Bettensteuer ist kein Beitrag zur Entwicklung eines Kurortes, sondern eine existenzielle Gefährdung des gesamten touristischen Fundaments.

Foto von Murat Yelkenli und Frank Hermann
Sylts gefährlichste Versuchung
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