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Sylt vor dem Lockdown im November

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INSEL SYLT.

Am Sonntagmittag sind die neuen Coronaregeln des Landes Schleswig-Holstein offiziell verabschiedet worden. Ab Montag, den 02.11.2020 treten diese nun in Kraft und sorgen auch auf Sylt für weitreichende Einschränkungen im täglichen Leben. Die wohl wichtigste Frage nach einer konkreten Regelung für die Abreise wurde vom Kreis Nordfriesland über die sozialen Medien kommuniziert. Alle Beherbergungen, die vor dem 29. Oktober begonnen haben, müssen bis spätestens 5. November abreisen. Alle Beherbergungen, die am 29. und 30. Oktober begonnen wurden, müssen bis spätestens 4. November abreisen und alle Beherbergungen, die ab dem 31. Oktober begonnen wurden, müssen bis spätestens Dienstag, den 3. November abreisen. Mit dieser gestaffelten Abreiseregelung wollte der Kreis einer Anreise am Wochenende vorbeugen und die Abreise entzerren. Auch Verkehrsminister Bernd Buchholz appellierte an die bundesweite Bevölkerung nicht mehr nach Schleswig-Holstein zu reisen. Trotz der Abreisepflicht kam es am Wochenende weder in Niebüll noch in Westerland zu längeren Staus. Über das Beherbergungsverbot hinaus sehen die neuesten Entscheidungen der Landesregierung ebenfalls die Schließung von gastronomischen Betrieben und die bereits während des ersten Lockdowns gültigen Abstands-und Hygieneregeln für den Einzelhandel vor. Neu ist die erweiterte Maskenpflicht in beliebten Fußgängerzonen, die auch auf Sylt greift. Zusätzlich wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, die persönlichen Kontakte auf das absolute Minimum zu beschränken. Auf Sylt haben die neuen Verordnungen unmittelbar zu einer Absage nahezu aller Veranstaltungen geführt. Alle detaillierten Informationen gibt es im Internet unter www.nordfriesland.de.

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