Sylt News. Sylter Geschäfte können aufatmen. Bäderverordnung wird verlängert.
Sylt News. Die neue Bäderverordnung gilt für weiter 5 Jahre
Die im Dezember 2023 auslaufende Bäderverordnung wird unverändert um weitere fünf Jahre verlängert. Das hat Wirtschafts- und Tourismusminister Claus Ruhe Madsen am Montag bekannt gegeben. Damit hat insbesondere der Einzelhandel auf Sylt und den anderen Badeorten Planungssicherheit bei den Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen. Die Regelung gelte nun bis zum 13. Dezember 2028.
Nach der neuen und alten Verordnung dürfen die Geschäfte in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden und dazu gehören allen Gemeinden der Insel Sylt, an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden innerhalb eines Zeit-Korridors von 11 bis 19 Uhr öffnen. Diese Regelung gilt für die Zeiträume vom 17. Dezember bis zum 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristinnen und Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen ausdrücklich nicht öffnen.
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